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Thema: Freie Nebentätigkeit während der Ausbildung

  1. #1
    Mitglied Avatar von Sven
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    Question Freie Nebentätigkeit während der Ausbildung

    Moin!
    Ich hab da mal eine recht wichtige Frage und hoffentlich kann mir wer helfen.

    Hat von euch wer Erfahrung damit wie es neben einer Berufausbildung mit freier künstlerischer Tätigkeit aussieht? Und zwar werd ich nebenbei für Mad ein paar Kolorierungen machen und frage mich wie das jetzt alles geregelt wird. Ich hab zwar den "Ratgeber Freie" von Goetz Buchholz aber es sind trotzdem ein paar Fragen offengeblieben.
    Meine Ausbildung bleibt meine Hauptätigkeit weil ich da mehr Geld bekomme, aber bin ich als "Freier" Umsatzsteuerpflichtig. Aktueller Satz?

    Ich frag mich ob es als Azubi irgendwie anders geregelt wird. Hab darüber im Buch nichts gefunden.
    Ich werd mich morgen nochmal beim Finanzamt kundig machen aber vielleicht hat ja einer von eiuch in der Hinsicht ein paar Erfahrungen die er mir mitteilen könnten.

    Mail, PN oder posten,
    ganz egal. Danke

    Gruß
    Sven

  2. #2
    Mitglied Avatar von Ambroggio
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    AFAIK bist du latürnich Umsatzsteuerpflichtig... wenn ich nicht irre mit den 7%, nicht 16% weil du entsprechend kein Gewerbe hast.

    Und wichtig: Die Einnahmen müssen auf deine jährliche Einkommenssteuererklärung.

    Gruß
    Ambro
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    Letztes Update: 05.01.2013

  3. #3
    Moderator Splitter Forum
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    Und ganz wichtig: als Azubi must Du die Erlaubnis Deines
    Ausbilders einholen*, einer Nebentätigkeit nachzugehen.

    Ich weis zwar nicht, ob das immer noch Bestand hat, aber
    ich kenne jemand, der hat vor ca. 10 Jahren deshalb seine
    Lehrstelle verloren ... ... und zwar auch vor Gericht.

    Gruss

    horst


    * wenn Du sie nicht eh schon hast. ... das geht aus dem Text
    nicht klar hervor!

  4. #4
    Mod Comicgate-Forum Avatar von Asher
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    Schau mal hier, Sven, da haben schon einige was zu einem ähnlichen Thema geschrieben, vielleicht ist da was mit bei für Dich:
    http://www.comicforum.de/comicforum/...ad.php?t=63654

    Umsatzsteuerpflichtig bist Du erst dann, wenn Du mit der freien Arbeit mehr als 17500 Euro/Jahr verdienst (bist dann kein "Kleinunternehmer" mehr).
    Wichtig ist, wie man richtig Rechnungen schreibt, aber das ist in dem o.a. Thread schon beschrieben.

    Grüße,
    Frauke

  5. #5
    Mitglied Avatar von Ambroggio
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    @ Frauke:

    Stimmt! Aber da gibt es noch andere Sachen zu beachten:

    1. Solange man Kleinunternehmer ist und NICHT über diese Grenze kommt, darf man keine Steuern absetzen.
    3. Umsatzsteuer darf nicht auf Rechnungen ausgewiesen werden.

    Gruß
    Ambro
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  6. #6
    Mod Comicgate-Forum Avatar von Asher
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    Steht aber auch alles schon in dem angegebenen Thread, Ambro.
    [Zu "Rechnungen richtig schreiben" kann ich mittlerweile ein Lied singen... *seufz*]

  7. #7
    Mitglied Avatar von Sven
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    Danke euch! Puh ist anz schön kompliziert das Ganze.
    Das ich nebenbei arbeiten werde weiß mein Betrieb natürlich.

    Unter 17500 EUR im Jahr liege ich auch jeden Fall. Damit bin ich ja anscheinend
    nicht Umsatzsteuerpflichtig. Brauch sie also nicht ausweisen?

    Wie sieht das eigentlich mit der Einkommensteuer aus? Im Buch steht die wird vierteljährlich als Vorleistung ans Finanzamt abgetreten.
    Berechnet die sich dann auch nur aus dem was ich als "Freier" verdient habe?

  8. #8
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    Die Einkommenssteuer wird am Ende des Jahres gemacht, diese Vierteljährliche Regelung ist nur bei der Umsatzsteuer. Wenn man USt ausweisen will, dann kann man diese entweder vierteljährlich, oder monatlich angeben und abführen.
    Du solltest dich aber vorher auch informieren, ob die Firmen, für die du arbeiten willst auf eine ausgewiesene Ust bestehen. Wenn nicht, würde ich auf jeden Fall den Kleinunternehmer vorziehen.
    Wenn du das alles weisst, kannst du dir auf finanzamt.de die PDF zur Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit/Gewerbebetrieb herunterladen, entsprechendes ankreuzen und ausfüllen und dann ans Finanzamt schicken.
    Erkundige dich auch nach der Buchhaltung. Als Kleinunternehmer brauchst du nur eine Einnahme-Überschuss-Rechnung. (Deine Einnahmen werden gegen die Ausgaben gerechnet.)
    Auf jeden Fall "geschäftliche" Fahrten (selbst mit dem Fahrrad) aufschreiben mit genauen Kilometern. Am Ende des Monats kannst du dir nämlich für jeden geschäftlich gefahrenen Kilometer 0,30 Euro aufschreiben und aus der Kasse nehmen (oder entsprechend eine "fiktive" Privateinlage in die Kasse machen), da kommen schon ganz schöne Ausgaben zusammen. Gehörte jetzt zwar nicht ganz zum Thema, aber da viele so etwas nicht wissen, poste ich es jetzt trotzdem mal.

    Hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.

  9. #9
    Mitglied Avatar von Ambroggio
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    Zitat Zitat von Mileandra
    Die Einkommenssteuer wird am Ende des Jahres gemacht, diese Vierteljährliche Regelung ist nur bei der Umsatzsteuer. Wenn man USt ausweisen will, dann kann man diese entweder vierteljährlich, oder monatlich angeben und abführen.
    AFAIK muss in den ersten zwei Jahren nach Anmeldung eines Gewerbes die monatliche Ust-Anmeldung gemacht werden, erst danach darf man dann auf vierteljährlich umstellen.

    Auf jeden Fall "geschäftliche" Fahrten (selbst mit dem Fahrrad) aufschreiben mit genauen Kilometern. Am Ende des Monats kannst du dir nämlich für jeden geschäftlich gefahrenen Kilometer 0,30 Euro aufschreiben und aus der Kasse nehmen (oder entsprechend eine "fiktive" Privateinlage in die Kasse machen), da kommen schon ganz schöne Ausgaben zusammen. Gehörte jetzt zwar nicht ganz zum Thema, aber da viele so etwas nicht wissen, poste ich es jetzt trotzdem mal.
    Danke schön! *paling*
    *Fahrrad aus der Garage holt...*

    Gruß
    Ambro
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  10. #10
    Moderator Zwerchfell Forum
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    geh auf nummer sicher und such dir einen steuerberater. hat sich bei mir total gelohnt. der weiss alles genau, kennt auch die aktuellen änderungen und weist dich drauf hin. kostet gar nicht viel (kommt immer auf deinen umsatz an) und: du kannst seine kosten von der steuer absetzen

  11. #11
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    Ein gutes Programm für die Buchhaltung und eines für die Steuern kann man auch absetzen und die sind günstiger als ein Berater. Er will ja nicht gleich ein riesiges Unternehmen gründen.
    Mach vier Gruppen: Bank, Kasse, Forderungen, Verbindlichkeiten. Erstellte Rechnungen kommen dann in die Forderungen, bis sie bezahlt werden (dann in Kasse oder Bank). Und die Ausgaben bei Barzahlung direkt unter Kasse abheften, bei Rechnungen erst einmal in die Verbindlichkeiten, dann zur Bank.
    Die Fahrtkosten kommen jeweils am Ende des Monats in die Kasse.
    So behält man den Überblick. Hinterher listet man alles auf, was eingenommen und ausgegeben wurde und für was es war. Bei einem Kleinunternehmer sind die Finanzbeamten auch nicht so genau, wie bei einem grossen Unternehmen. Was anderes macht ein Steuerberater schliesslich auch nicht.

    Aber erst mal hat er es ja noch nicht mal angemeldet und noch genug Zeit, sich das Alles zu überlegen.

  12. #12
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Eins sollte er bedenken: Im Moment ist er nicht umsatzstreuerpflichtig, darf dann aber keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Man kann aber freiwillig Umsatzsteuer zahlen (und eben auch Mehrwertsteuer geltend machen, sowohl erhobene als auch bezahlte). Dieser Schritt ist aber nicht umkehrbar. Wer einmal zahlt, muß immer zahlen.

  13. #13
    Mod Comicgate-Forum Avatar von Asher
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    Genau - und letzteres lohnt sich nur, wenn man viele Anschaffungen hätte (die man dann absetzen könnte), bevor man überhaupt loslegen könnte. Da das aber vermutlich nicht der Fall ist, sollte man Kleinunternehmer mit dem Verzicht auf Umsatzsteuerabgabe bleiben.

    EDIT zur Erklärung: Auch als Kleinunternehmer (Einkommen unter 17.500 Euro) kann man freiwillig Umsatzsteuer abgeben (Vorteile und Nachteile siehe folgender Text).

    Auszug von http://www.8ung.at/bartram/bilanz4.html :
    "Die Umsätze eines Kleinunternehmers unterliegen [...] keiner Umsatzsteuer. Der Kleinunternehmer darf allerdings keine MWSt in seinen Rechnungen ausweisen und seinen Abnehmern somit keine Vorsteuer vermitteln. Die MWSt, die ihm selbst berechnet wurde kann er auch nicht als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen. Letztlich werden Kleinunternehmer damit wie Privatpersonen behandelt.

    Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass der Kleinunternehmen keinesfalls die Umsatzsteuer ausweisen darf. Denn wenn ein Kleinunternehmer trotzdem MWSt in Rechnung stellt, so schuldet er diese Steuer und muss sie an das Finanzamt abführen."
    Geändert von Asher (24.06.2004 um 22:48 Uhr)

  14. #14
    Mitglied Avatar von Sven
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    Langsam kommt ein bischen klarkeit in die Sache. Hab jetzt auch diesen "Fragebogen zur teuerlichen Erfassung". Da steht das auch alles mit drauf. Ich denke mal ich werde vorerst auf die Umsatzsteuer verzichten. Da ist man ja nicht auf 5 Jahre gebunden.

    Letzte Details werde ich dann mit dem Steuerberaten klären.
    Ihr habt mir aber trotzdem sehr geholfen! Danke.

    Gruß
    Sven

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