Streng genommen ist es rechtwidrig, wenn man die Personen erkennen kann, definitiv.
In den meisten Fällen--grade bei Partyplakaten--wird es nach dem Motto laufen "Wo, kein Kläger, da kein Richter". Aber auch das Gesicht eines Prominenten ist urheberrechtlich geschützt. Noch schwieriger wird es, wenn Promo-Fotos von Profifotografen für das Plakat verwendet wurden, ganz egal, ob als Foto eingeklebt, verfremdet oder abgezeichnet--auf das Foto hat in jedem Falle der Fotograf ein Copyright!
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