Hallo,

als Verantwortlicher für den Comic Guide kann ich Euch dazu folgendes sagen:

Die Verlinkung auf Unterseiten ist im wesentlichen aus 2 Gründen nicht erlaubt:
1. Für uns ist es einfach besser, wenn die Leute über die Homepage auf unsere Site kommen. Das macht halt etwas neugieriger und lädt mehr zum Stöbern ein.
2. Die Links auf die Unterseiten enthalten u.a. einen Parameter, der die Bildschirmausgabe für jeden Anwender individuell steuert. Da dieser Parameter bei jedem User anders sein kann (der jeweils optimale Wert wird automatisch vom Programm ermittelt), wäre es sehr ungünstig, wenn dieser Parameter bereits fest in einer URL mit übergeben würde.
Wenn nun ein "falscher" Wert im Link übergeben wird, kann es passieren, daß die Bildschirmausgabe bei Euch entweder zu schmal oder zu breit ist. Beim Anwender (also bei Euch) könnte jetzt natürlich leicht der Eindruck entstehen "Was für eine Sch... Seite. Die kriegen ja nicht mal eine vernünftige Bildschirmausgabe hin". Da dies für den Ruf des "Comic Guide" ja nicht gerade positiv wäre, habe ich die Verlinkung auf Unterseiten untersagt.

Wer stattdessen direkt auf die Homepage www.comicguide.de geht, bei dem erfolgt die Bildschirmausgabe halt in der richtigen Breite.

Um es aber gleich vorwegzunehmen: Ich habe kein Problem damit, wenn hier im Comicforum (und nur hier) Links auf Unterseiten des "Comic Guide" gesetzt werden. Nur bitte beschwert Euch dann nicht über eine eventuell etwas merkwürdige Bildschirmausgabe.

Das Verbot des Setzen von Deep Links bezieht sich hauptsächlich auf andere Websites, die auf ihrer eigenen Site einen Link zum "Comic Guide" setzen wollen, nicht so sehr auf Foren, Chats o.ä.

@akubkurtzberg
@Lupo_Wien

Die Werbung wäre bei den meisten Sites sicherlich ein Grund. Beim Comic Guide spielt das aber keine Rolle, da die Site werbefrei ist und eigentlich auch bleiben soll (zumindest nach dem derzeitigen Stand).

@Lupo_Wien
@laberkopp

Als Betreiber einer Domain hat man in der Tat das Recht, die sogenannten Deep Links zu verbieten. Da gibt es bereits mehrere rechtskräftige Urteile.

Stefan