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Thema: 4-seitige FF-Leseprobe auf Ebay

  1. #1
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    4-seitige FF-Leseprobe auf Ebay

    Auf Ebay ist eine 4-seitige Leseprobe mit dem Cover von Heft 127 aufgetaucht. War, dem Aufdruck "an alle Haushaltungen" nach zu schließen, wohl Gratiswerbung im Briefkasten. Trotz hohem Startpreis von 99 Euro ist das Interesse hoch, die Gebote stehen aktuell, 5 Tage vor Auktionsende, bei 223 Euro.

    Ist diese Leseprobe in der Kaukapedia bereits erfasst bzw. gibt es nähere Informationen dazu?

    Spaßig ist Kaukas Filmfimmel ("Rolf Kauka zeigt ..."). In dieser Leseprobe macht man Paulis Familie gleich zur "Fernsehfamilie", ohne dass ich auf den Bildern irgendeinen Bezug zum TV finden könnte. Hab ich etwas verpasst? Gab's Pauli 1958 schon im Fernsehen?

    https://www.ebay.de/itm/Fix-und-Foxi...7/392214448931

  2. #2
    Mitglied Avatar von Old Pauli
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    Danke für den Hinweis und für den Link! Mittlerweile liegt das Gebot bei 245 Euro. Es ist immer wieder toll, was für Produkte aus dem vergangenen Kauka-Universum ihren Weg an die Öffentlichkeit finden.

  3. #3
    Mitglied Avatar von albert-enzian
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    Zitat Zitat von fixundfertig Beitrag anzeigen
    Ist diese Leseprobe in der Kaukapedia bereits erfasst bzw. gibt es nähere Informationen dazu?
    https://www.ebay.de/itm/Fix-und-Foxi...7/392214448931
    Erfasst ist sie leider noch nicht. Genauso wenig wie die Leseprobe zu FF 60.
    Ich habe die zwei (und noch weitere) Leseproben zwar in meiner Sammlung, bin aber noch nicht dazu gekommen.
    Für den Anfang sollte ich diese Leseproben zumindest mal für die Kategorie "Titelbilder" scannen und hochladen.
    Aber wir haben noch sooooooo viele Baustellen bei der Kaukapedia. Wenn ich alleine an die noch nicht gescannten Beilagen denke, wird mir ganz schwummerig.
    Aber ich gehe ja in rund drei Jahren in den Ruhestand, dann habe ich bestimmt viel mehr Zeit für die Kaukapedia.

  4. #4
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    Die Auktion steht bei sagenhaften 505 Euro. Jetzt hat ein anderer Ebayer zusätzlich eine Fotokopie eingestellt, Startpreis 10 Euro. Bin gespannt, zu welchem Preis die Kopie weggeht - wenn überhaupt.
    https://www.ebay.de/itm/Fix-u-Foxi-4...e/303032651003

  5. #5
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    Zitat Zitat von fixundfertig Beitrag anzeigen
    Jetzt hat ein anderer Ebayer zusätzlich eine Fotokopie eingestellt, Startpreis 10 Euro. Bin gespannt, zu welchem Preis die Kopie weggeht - wenn überhaupt.
    Tatsächlich dürfen bei Ebay ausschließlich ORIGINALE angeboten werden. Fälschungen oder auch Kopien sind nicht erlaubt.
    Da braucht nur ein Nutzer Ebay darauf aufmerksam zu machen und schon fliegt die Auktion raus.

    Im übrigen denke ich, dass ein Festpreis für diese Kopie-Auktion angemessener wäre.
    Herzliche Grüße
    nc

  6. #6
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    Auktionsergebnis: 1233,- Euro. Ich denke, das ist mehr, als für ein Heft 1 in sehr gutem Zustand erzielt würde.

  7. #7
    Mitglied Avatar von DER LETZTE APACHE
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    Zitat Zitat von nc-schmitt Beitrag anzeigen
    Tatsächlich dürfen bei Ebay ausschließlich ORIGINALE angeboten werden. Fälschungen oder auch Kopien sind nicht erlaubt.
    Da braucht nur ein Nutzer Ebay darauf aufmerksam zu machen und schon fliegt die Auktion raus.

    Im übrigen denke ich, dass ein Festpreis für diese Kopie-Auktion angemessener wäre.
    Würde ich jetzt mal nicht so eng sehen, schließlich hat der Verkäufer explizit auf eine Kopie hingewiesen.

    Da müßte man ja viele Angebote crashen.

    Es gibt genügend Offerten von Originalheften ohne Umschlag, wobei der Umschlag durch eine Kopie ersetzt wurde.

    Wenn alle Makel in der Beschreibung aufgeführt werden, finde ich es legitim.

  8. #8
    Mitglied Avatar von albert-enzian
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    Zitat Zitat von DER LETZTE APACHE Beitrag anzeigen
    Würde ich jetzt mal nicht so eng sehen, schließlich hat der Verkäufer explizit auf eine Kopie hingewiesen.
    Da hast Du schon recht, der eventuelle Käufer wird durch diesen Hinweis auch nicht getäuscht.
    Meiner Meinung nach liegt das Problem hier ganz wo anders.
    Wenn ich mich nicht total täusche, ist es aber grundsätzlich verboten, Kopien von urheberrechtlich geschützten Produkten zu erstellen, um sie dann in den freien Verkauf zu bringen.
    Das gilt für Druckerzeugnisse genau so, wie es für Filme und Musik gilt.
    Meines Wissens nach darfst du nicht mal einfachste Bedienungsanleitungen kopieren, um sie dann anschließend zu verkaufen.

  9. #9
    Mitglied Avatar von albert-enzian
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    Manchmal sind schon wirklich sehr merkwürdige Typen bei ebay unterwegs.

    Hier bietet einer ein "Unikat" an:
    https://www.ebay.de/itm/Mischa-Preis....c100009.m1982
    Man beachte den beschreibenden Text.

    Wir haben diesen Zettel schon seit 2016 in der Kaukapedia.
    http://www.kaukapedia.com/index.php?...6sterreich.jpg

  10. #10
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    Zitat Zitat von albert-enzian Beitrag anzeigen
    Wenn ich mich nicht total täusche, ist es aber grundsätzlich verboten, Kopien von urheberrechtlich geschützten Produkten zu erstellen, um sie dann in den freien Verkauf zu bringen.
    Rein rechtlich ist das sicher richtig. Wobei es IMO schon einen Unterschied macht, ob jemand eine selbstgebrannte DVD mit dem neuesten Blockbuster von 2019 anbietet oder die Kopie eines sehr seltenen, nie bis gar nicht im Handel angebotenen Werbeflyers von 1957. Es gilt schlicht, wo kein Kläger, da kein Richter. Man (und Ebay) kann davon ausgehen, dass dieser Urheberrechtsverstoß den aktuellen Rechtinhabern ziemlich egal ist. Bei einem neuen Film ist das genau gegenteilig.

  11. #11
    Mitglied Avatar von DER LETZTE APACHE
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    Urheberrechtlich geschützt ist so 'ne Sache und wohl auch zeitlich begrenzt.

    Nach dem Tod eines Autors/Verfassers usw. gilt dies noch 50 Jahre.

    Beispiel: Karl May, gestorben 1912.

    nach 50 Jahren (1962) die erste Karl May Verfilmung "Der Schatz im Silbersee".

    1963: Walter Lehning Verlag mit den Karl May Comics.

    War das mit Winnetou/Walter Neugebauer in Fix u. Foxi nicht auch 1963?

  12. #12
    Mitglied Avatar von albert-enzian
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    Ich glaube, Deine Beispiele hinken sehr.
    Außerdem hatten alle Deine Beispiele (gerade bei den Filmen) immer den Hinweis "Frei nach Karl May".
    Ich wüsste auch nicht, das Neugebauers "Winnetou" zwischenzeitlich frei für den Nachdruck wäre. Das Urheberrecht dürfte wohl bei Neugebauer (bzw. dessen Erben) liegen.
    Aber dieser Winnetou war eine reine Auftragsarbeit und die "Nutzungs- und Verwertungsrechte" dürften m.E. immer noch bei "Kauka" und damit jetzt bei YFE liegen.
    Abgesehen davon sind Fix und Foxi und deren Nebenfiguren immer noch eine Marke, die am Markt Präsenz hat. Es gibt davon immer noch Fernsehsendungen und es werden auch aktuell Lizenzen für die Werbung und Gebrauch dieser Figuren vergeben,
    Zum Beispiel sind bei den beiden Restaurant-Filialen von "Alex" hier München aktuell die Kinderspeisekarten mit FF (auch mit Motiven aus den frühen 70ern) bestückt. Und zwar mit dem ausdrücklichen Hinweis auf das "Copyright", das bei YFE liegt.
    Geändert von albert-enzian (20.01.2019 um 17:32 Uhr)

  13. #13
    Mitglied Avatar von albert-enzian
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    Zitat Zitat von fixundfertig Beitrag anzeigen
    Es gilt schlicht, wo kein Kläger, da kein Richter. Man (und Ebay) kann davon ausgehen, dass dieser Urheberrechtsverstoß den aktuellen Rechtinhabern ziemlich egal ist. Bei einem neuen Film ist das genau gegenteilig.
    Hier hast Du grundsätzlich recht.
    Aber durch das Internet ist alles viel leichter zu finden.
    Wo die diversen Abmahnanwälte früher dutzende Studenten damit beschäftigt haben alle möglichen Zeitungen und Veröffentlichungen auf Fehler und Vergehen gegen bestimmte Gesetze (z.B. Rabattgesetz, Zugabeverordnung, Auszeichnungspflichten etc.) zu durchforsten, genügt heute oft schon ein Mausklick ein Suchprogramm erledigt das in einem Bruchteil der Zeit und zwar auch noch ziemlich billig.

    Und gerade vom aktuellen Rechteinhaber in Sachen FF habe ich läuten hören, dass ihm solche Verstöße alles andere als egal sind.

  14. #14
    Mitglied Avatar von DER LETZTE APACHE
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    Da hast Du mich wohl missverstanden...

    Zitat Zitat von albert-enzian Beitrag anzeigen
    Ich wüsste auch nicht, das Neugebauers "Winnetou" zwischenzeitlich frei für den Nachdruck wäre. Das Urheberrecht dürfte wohl bei Neugebauer (bzw. dessen Erben) liegen.
    Ich habe doch nur auf das Jahr 1963 hingewiesen, also über 50 Jahre nach dem Tode Karl Mays.

    Bei Neugebauer sieht die Sache anders aus. Er verstarb 1992. Nach seinem Tod verfügt die Erbengemeinschaft 70 Jahre über das Urheberrecht. Demnach also bis 2062.

  15. #15
    Mitglied Avatar von albert-enzian
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    Zitat Zitat von DER LETZTE APACHE Beitrag anzeigen
    Da hast Du mich wohl missverstanden...

    Ich habe doch nur auf das Jahr 1963 hingewiesen, also über 50 Jahre nach dem Tode Karl Mays.

    Bei Neugebauer sieht die Sache anders aus. Er verstarb 1992. Nach seinem Tod verfügt die Erbengemeinschaft 70 Jahre über das Urheberrecht. Demnach also bis 2062.
    Und Du verstehst eine andere Sache leider miss.
    Ich weiß auch. dass nach 70 Jahren quasi die Exklusivrechte der Urheberschaft für eine Veröffentlichung unter gewissen Umständen erlöschen.
    Nichtsdestotrotz sind 1:1 Kopien von bestehenden Produkten für den freien Handel verboten.
    Ich könnte jetzt auch nicht hergehen, und einen Karl May-Band des Bamberger Verlages aus meiner Jugend (sagen wir mal erschienen 1962) einfach auf den Kopierer legen und dann gebunden bei ebay zum Verkauf anbieten.
    Der urheberrechtliche Inhalt von Karl Mays Geschichten sind nach 70 Jahren frei für NEUE Interpretationen in der Aufmachung und Veröffentlichung. Aber die Erscheinungsform, wie sie der Bamberger Verlag konzipiert hatte, darf ich eben nicht 1:1 kopieren. Daran hat der Verlag das Markenrecht. Und das hält in der Regel solange, wie diese "Marke" auf dem Markt verfügbar ist. Hielte ich mich nicht daran, müsste ich mir wohl den Vorwurf des Plagiats gefallen lassen. Da nützt es m.E. auch nichts, wenn ich mein Buch als Kopie bezeichne.

  16. #16
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    albert-enzian, warum willst Du den letzten Apachen eigentlich unbedingt mißverstehen ? Der hat doch nur gefragt, ob Kauka seine eigene Winnetou-Adaption auch erst nach Auslaufen der 50-Jahres-Frist auf den Markt brachte , so wie Lehning. (Wobei die tatsächliche Frist ja 70 Jahre beträgt.)
    Geändert von Mondfisch1 (21.01.2019 um 15:58 Uhr)

  17. #17
    Mitglied Avatar von hensen
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    Die 70-Jahre -Frist gilt, glaub ich, erst seit den Neunzigern. Vorher waren es 50 Jahre. Das passt auch bei Karl-May-Büchern. Ab 1963 gab es eine Inflation von Ausgaben (Buchklub, Kaufhof etc.) neben der Bamberger.

  18. #18
    Dauerhaft gesperrt Avatar von Mondfisch1
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    Dann lag der letzte Apache also genau richtig.
    Der Bildschriftenverlag hat zu der Zeit übrigens auch eine Karl May Heftromanreihe vertrieben.

  19. #19
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    Zitat Zitat von fixundfertig Beitrag anzeigen
    Jetzt hat ein anderer Ebayer zusätzlich eine Fotokopie eingestellt, Startpreis 10 Euro. Bin gespannt, zu welchem Preis die Kopie weggeht - wenn überhaupt.
    https://www.ebay.de/itm/Fix-u-Foxi-4...e/303032651003
    Häh?
    Die Kopie wurde beendet. Zu welchem Endpreis?
    Ich kann nur lesen, "Dieses Angebot wurde vom Verkäufer beendet, da der Artikel nicht mehr verfügbar ist."


    Und dann DAS unter VERSAND: "Standardversand von China/Hong Kong/Taiwan to worldwide".
    Wenn ich den Verkäufer nicht persönlich kennen würde... Vielleicht wurde sein Account gehackt?
    Herzliche Grüße
    nc

  20. #20
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    Wenn Du ihn persönlich kennst, frag doch nach !

  21. #21
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    Zitat Zitat von nc-schmitt Beitrag anzeigen
    Die Kopie wurde beendet. Zu welchem Endpreis?
    Ich kann nur lesen, "Dieses Angebot wurde vom Verkäufer beendet, da der Artikel nicht mehr verfügbar ist."
    Wenn das dasteht, gab es keinen "Endpreis", weil der Artikel nicht verkauft wurde. Die Gebote standen bereits bei über 20 Euro. Offenbar springt bei außerordentlicher Beendigung der Preis auf den Startpreis zurück (10 Euro).
    Und dann DAS unter VERSAND: "Standardversand von China/Hong Kong/Taiwan to worldwide".
    Wenn ich den Verkäufer nicht persönlich kennen würde... Vielleicht wurde sein Account gehackt?
    Hm, ich lese hier nichts von China. Artikelstandort ist Wien.

  22. #22
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    Es gibt drei Möglichkeiten:

    1. Der Verkäufer hat diesen Thread gelesen und dann von sich aus das Angebot beendet (halte ich zwar für unwahrscheinlich, könnte aber sein).

    2. Es hat ihn jemand bei ebay angeschwärzt.

    3. ebay selbst hat es gesehen und sofort reagiert.

  23. #23
    Mitglied Avatar von albert-enzian
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    Punkt 1 trifft es fast. Ich hatte den Verkäufer schon vor diesem Thread angerufen und auf die von mir geschilderte Problematik hingewiesen. Er wollte darauf hin seinen Anwalt konsultieren und das hat er wohl jetzt auch gemacht.

  24. #24
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    Zitat Zitat von DER LETZTE APACHE Beitrag anzeigen
    1. Der Verkäufer hat diesen Thread gelesen und dann von sich aus das Angebot beendet (halte ich zwar für unwahrscheinlich, könnte aber sein).
    2. Es hat ihn jemand bei ebay angeschwärzt.
    Meiner Erfahrung nach gehen Links auf Angebote, die von Ebay gelöscht wurden, einfach ins Leere ("Angebot nicht vorhanden" oder so ähnlich). Der Hinweis "vom Verkäufer beendet, da der Artikel nicht mehr verfügbar ist" kommt da eher nicht.

  25. #25
    Mitglied Avatar von DER LETZTE APACHE
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    Würde ich nicht so unterschreiben.

    Hier ein Beispiel, wo ebay die Angebote (in Zusammenarbeit mit PayPal) wegen Käuferschutz beendet hat, obwohl es so aussieht dass es der Verkäufer war:

    https://community.ebay.de/t5/Archiv-...t/td-p/2578183

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