Das stimmst schon, aber das würde nur zutreffen, wenn du den Käufer bewusst getäuscht hättest. Dann erst wird der Gewährleistungsausschluss unwirksam.
Ja, da würde ich mich dann auch darauf berufen.
Ich bin mal gespant, wie Hermes reagieren wird. In den meisten Fällen berufen sich Versandunternehmen ja darauf, dass das Paket nicht ordnungsgemäß verpackt war. Da fragt man sich dann schon, warum man dann für versicherten Versand bezahlt, wenn die in den meisten Fällen die Kosten eh nicht tragen. Was ordnungsgemäß ist, darüber kann man sich ja auch streiten...
Ich finde auch, dass man sowas sachlich klären sollte. Aber es gibt halt immer Leute die sich dann gleich im Ton vergreifen. Da hilft nur ruhig und freundlich zu bleiben.
Ja, PayPal ist so eine Sache... daher verkaufe ich auch lieber per Vorkasse.
Was hast du denn verschickt, wenn man fragen darf?
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