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Thema: "Kulturgutschutzgesetz" betrifft ggf. auch Comic-Sammlungen und antiquar. Comics

  1. #26
    Mitglied Avatar von Elena M
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    Ja, was der Händler muss, muss der Sammler noch lange nicht!
    Unsere Vollkommenheit besteht zum großen Teil darin, dass wir einander in unseren Unvollkommenheiten ertragen.

    Franz von Sales

  2. #27
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    Hallo zusammen,

    diese Nachweispflicht gilt nach § 41 für jeden, der etwas "in Verkehr bringt". Also für einen Sammler, der etwas mit einem anderen Sammler tauscht, etwas auf dem Flohmarkt oder einer Börse anbietet oder verkauft oder an ein Museum verschenkt.

    Wer Händler ist, muss darüber hinaus nach § 42 bei Vorliegen gewisser Alters- und Wertgrenzen (abhängig von der Art des Kulturguts, bei Fossilien und sonstigen Kulturgütern erst ab 2500 Euro, bei archäologischen Objekten ab 100 Euro)

    1. Name und Anschrift des Veräußerers, des Einlieferers, des Erwerbers oder des Auftraggebers
    feststellen,
    2. eine Beschreibung und eine Abbildung anzufertigen, die geeignet sind, die Identität
    des Kulturgutes festzustellen,
    3. die Provenienz des Kulturgutes prüfen,
    4. Dokumente, die eine rechtmäßige Ein- und Ausfuhr belegen, prüfen,
    5. Verbote und Beschränkungen zur Ein- und Ausfuhr sowie zum Handel zu prüfen,
    6. prüfen, ob das Kulturgut in öffentlich zugänglichen Verzeichnissen und Datenbanken
    eingetragen ist, und
    7. eine schriftliche oder elektronisch übermittelte Erklärung des Einlieferers oder Veräußerers
    einzuholen, dass dieser berechtigt ist, über das Kulturgut zu verfügen usw.

    Nicht zu vergessen, alle Dokumente sind mit den dazugehörigen Unterlagen und Nachweisen mindestens 30 Jahre aufzubewahren.

    Viele Grüße
    Sönke

  3. #28
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    naja, wenn ich als Privatperson meine Sammlerstücke bei einem professionellen Händler kaufe, sollte dieser halt die entsprechenden Unterlagen besitzen und wird sie mir hoffentlich gemeinsam mit meinem Sammlerstück überreichen. Funktioniert beim Autokauf ja auch.
    Die Aufbewahrung der Dokumente ist dann was anderes, aber für meine Schusseligkeit kann der schlimmste Staat nix

    Das Problem besteht somit also - wenn überhaupt - nur bei Sammlungen, die von Inkrafttreten dieses Gesetzen aufgrund von Gutgläubigkeit ohne Nachweis erworben worden. Oder wenn ich von Opa eine alte karthagische Büste erbe, die er vom Afrikafeldzug unter Rommel mitgebracht hat
    Bitte beachtet meinen neuen Verkaufsthread.
    Trinken mit der Linken, Fechten mit der Rechten.

  4. #29
    Mitglied Avatar von Elena M
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    Da kann man dann nur hoffen, dass man nicht als gutgläubiger Erbe auf einmal in Teufels Küche kommt!
    Unsere Vollkommenheit besteht zum großen Teil darin, dass wir einander in unseren Unvollkommenheiten ertragen.

    Franz von Sales

  5. #30
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    Hi zusammen,

    nach geltendem Recht illegaler Besitz ist das eine. Diejenigen, denen dieser vielleicht auf Basis des neuesten Gesetzes effektiv weggenommen werden wird, tun mir nicht leid.

    Nach geltendem Recht legaler Besitz, von dem man aber nach künftigem Recht rein technisch nicht beweisen kann, dass er legal ist, ist das andere.

    Man sieht ja einem Gegenstand bspw. aus Opas Rumpelkammer z.B. nicht zwingend an, in welchem Jahr er nach Deutschland gekommen ist, wovon ja abhinge, welche Ausfuhrbestimmungen damals dort gegolten haben (Raubzüge der Nazis mal außen vor, für die gibt es zurecht Sonderregelungen im Gesetz, das gehört alles zurück in die Herkunftsstaaten, keine Frage).

    Wenn ich das selber nun nachweisen muss (anders als bislang), habe ich immer ein Beweisproblem.

    Dasselbe Problem hatten bisher die Behörden, bei der Überführung der "Übelmänner", die selten glückte. Ich verstehe also den Ansatz nun den Spieß umzudrehen, aber er ist halt zu wenig selektiv.

    Und wo soll ein Händler z.B. von jetzt auf gleich amtliche Papiere herbekommen, die man bisher nicht brauchte?

    So wie sich bisher die schwarzen Schafe allzuoft rauswinden konnten, werden künftig die zahlenmäßig verbreiteren unbescholtenen Bürger in Probleme kommen können.

    Na, irgendwann kriege ich Euch doch noch von der Petition überzeugt.

    Gruß
    Sönke

  6. #31
    Mitglied Avatar von Elena M
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    Eine Beweislastumkehr zu Ungunsten der ehrlichen Besitzer bereitet mir zugegebenermaßen Bauchschmerzen, wenn das tatsächlich so vorgesehen ist.
    Unsere Vollkommenheit besteht zum großen Teil darin, dass wir einander in unseren Unvollkommenheiten ertragen.

    Franz von Sales

  7. #32
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    nunja, wie bei allen Gesetzen sollte auch hier das Rückwirkungsverbot greifen. Soll heißen, es gibt einen Stichtag, nach dem das Gesetz gilt - alles davor gekaufte und besessene ist erstmal rechtmäßiger Besitz. Nur beim Verkauf dieses rechtmäßigen Besitzes kann es halt in Zukunft schwierig werden, das gebe ich zu. Aber es ist nicht so, als ob jetzt Hausdurchsuchungen gemacht und ganze Sammlungen beschlagnahmt werden.
    Bitte beachtet meinen neuen Verkaufsthread.
    Trinken mit der Linken, Fechten mit der Rechten.

  8. #33
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    Hallo,

    stimmt, der offenbar anfangs angedachte Paragraph der Hausdurchsuchungen ermöglichen sollte, wurde auf massiven Druck der Kunstsammler- und händler gestrichen. Es kann natürlich auf anderer Basis trotzdem Hausdurchsuchungen geben, aber dafür müsste schon ein hinreichender Verdacht gegeben sein.

    Das Gesetz wirkt bzgl. Einfuhren aus Mitgliedstaaten bis 1992 zurück, bzgl. Einfuhren aus UNESCO-Vertragsstaaten bis 2007. Dies betrifft illegale Einfuhren von nationalem Kulturgut dieser Staaten. Das Ischtartor war ja schon ein bisschen früher nach Deutschland verbracht worden, ist also außen vor.

    Als problematisch sehe ich demgegenüber eher an, dass in § 29 steht, dass sich das Kulturgut "nachweislich rechtmäßig zum Zeitpunkt des Gesetzes im Inland befunden haben muss", um nicht unter das Einfuhrverbot zu fallen.

    Relevant wird es mangels Hausdurchsuchung ggf. eben erst dann, wenn man etwas "inverkehrbringen" will. Verkaufen ist sicherlich nicht der Sinn des Sammelns, aber es sollte jedem Sammler freistehen, sich irgendwann von Teilen seiner Sammlung zu trennen. Eine Sammlung ist selten statisch.

    Na ja, jedenfalls beinhaltet der Gesetzesentwurf hier allerlei Fallstricke.

    Viele Grüße
    Soenke

  9. #34
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    Hallo,

    in der Welt ist heute ein etwas polarisierender, aber aus meiner Sicht richtiger Artikel erschienen. Vielleicht interessiert es jemanden:

    http://www.welt.de/kultur/kunst-und-...ch-retten.html

    Gruß
    Soenke

  10. #35
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    Hallo,

    auch wenn es hier wohl nicht soviele interessiert.

    Auch paläontologische Museen verlieren jetzt bedeutende Exponate, Sammler ziehen ihre Stücke ins Ausland ab:
    http://www.steinkern.de/news-updates...itteilung.html

    Gruß
    Soenke

  11. #36
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    Das ist sehr sehr schade und es ist schlimm, dass ausgerechnet unsere Politiker daran schuld sind.
    Unsere Vollkommenheit besteht zum großen Teil darin, dass wir einander in unseren Unvollkommenheiten ertragen.

    Franz von Sales

  12. #37
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    Hallo zusammen,

    ich wollte Euch diesen Link nicht vorenthalten:
    http://www.faz.net/aktuell/wissen/fo...-13966396.html

    Hier werden die von mir schon früher skizzierten Mängel des Gesetzes jetzt auch von der Vorsitzenden der Deutschen Naturwissenschaftlichen Forschungssammlungen angesprochen.

    Gruß
    Sönke

  13. #38
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    Die sollten das verdammte Gesetz erst mal auf Eis legen und alle erforderlichen Untersuchungen anstellen. Was ist denn das für ein Laienverein?
    Geändert von Elena M (19.12.2015 um 14:00 Uhr) Grund: Ein Wort vergessen
    Unsere Vollkommenheit besteht zum großen Teil darin, dass wir einander in unseren Unvollkommenheiten ertragen.

    Franz von Sales

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