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Thema: Freischaffend Arbeiten - Aber wo ist die Grenze zum Gewerbe?

  1. #1
    Mitglied Avatar von Ray
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    Freischaffend Arbeiten - Aber wo ist die Grenze zum Gewerbe?

    Nachdem mich Finanzamt und Handelskammer hin und her gescheucht haben, steh ich nun mit mehr Fragen als zuvor da.
    Ich wollte mich als "Freischaffender Künstler" melden, doch viele meiner Ideen scheinen die Grenze zwischen dem und einem Gewerbe zu überschreiten.
    Und gerade letzteres würde ich gern vermeiden. XD

    Ich hatte zB gehofft, man könne als "Publizist" auch Merchandising in kleinen Mengen anbieten. Doch einen Online-Shop zu eröffnen wäre gleich wieder ein Gewerbe.
    Mir wurde auch gesagt, dass wenn ich überhaupt etwas online anbiete müssten es Einzelstücke sein, damit man immer noch sagen kann, dass die Absicht dahinter (zumnidest in der Herstellung) kein Gewinn sondern das künstlerische Schaffen ist. Damit würden Anhänger oder Buttons ect gleich wieder wegfallen.

    Einige hier aud dem Forum bieten auf ihren Blogs/Websites Commissions an, mit Preislisten. Ich nehme an, das geht noch in Ordnung, da es sich um Auftragsarbeiten handelt, und man daher von einem Künstlerhonorar reden kann?

    Ich hoffe der eine oder andere kann mir weiter helfen.
    Wie macht ihr das?

  2. #2
    Moderator Künstlerbereich Avatar von Maidith
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    Freischaffender Künstler oder Illustrator ist ein allgemein ein freier Beruf, kein Gewerbe.

    Für Merchandise Deiner Werke solltest du diese gegen eine Beteiligung an einen Hersteller lizensieren (wie z.B. an einen Verlag, wenn Du Comics veröffentlichen willst). Wenn jemand anders Deine Buttons herstellt und verkauft, behältst Du Deinen Status als Freiberufler. Wie z.B. bei Deviantart und Cafepress.

    Erst wenn Du deine Produkte, die keine Unikate/Kunst sind, selbst vertreibst, z.B. über Deinen eigenen Onlineshop, brauchst Du ein Gewerbe.

    Hier wird's auch erklärt: http://www.mediafon.net/ratgeber_hau...=4014e54a9e097
    Geändert von Maidith (08.04.2015 um 21:14 Uhr)

  3. #3
    Mitglied Avatar von Ray
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    Erst mal danke für den Link. ^^

    Zitat Zitat von Maidith Beitrag anzeigen
    Erst wenn Du deine Produkte, die keine Unikate/Kunst sind, selbst vertreibst, z.B. über Deinen eigenen Onlineshop, brauchst Du ein Gewerbe.
    Das schließt dann wohl auch Selbstgemachtes (zB mit Bastelbedarf) ein? Schade.

  4. #4
    Moderator Künstlerbereich Avatar von Maidith
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    Das schließt dann wohl auch Selbstgemachtes (zB mit Bastelbedarf) ein? Schade.
    Verbindliche Auskunft wird man Dir nur beim Finanzamt geben können, und auch die haben manchmal keine Ahnung :/ Ich würde es so einschätzen, dass man -- wie die meisten Bastler bei Dawanda -- für alles "Kunsthandwerk" ein Gewerbe benötigt.

    Aber das heisst ja nicht, dass Du es komplett abschreiben musst: wenn Du mit dem Verkauf Deiner Kunsthandwerk-Gegenstände unter einem bestimmten Betrag bleibst, wird keine Gewerbesteuer fällig. Dann hast Du halt nur den Mehraufwand bei der Steuererklärung. Wenn man sich da erstmal reingearbeitet hat, dürfte es nur halb so wild sein

  5. #5
    Mitglied Avatar von Joachim_Horn
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    Wie ist das denn beim Zeichnen und Drucken-lassen eines Comics, den man dann selbst vertreiben möchte. Ich glaube, da schlüpft man in die Rolle eines Herstellers, unabhängig von der Tatsache, daß es eine künstlerische Tätigkeit war, die den Comic hat entstehen lassen. Also fallen Reproduktion und Vertrieb flach?
    Geändert von Joachim_Horn (08.04.2015 um 23:51 Uhr)

  6. #6
    Moderator Künstlerbereich Avatar von Maidith
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    Zitat Zitat von Joachim_Horn Beitrag anzeigen
    Wie ist das denn beim Zeichnen und Drucken-lassen eines Comics, den man dann selbst vertreiben möchte. Ich glaube, da schlüpft man in die Rolle eines Herstellers, unabhängig von der Tatsache, daß es eine künstlerische Tätigkeit war, die den Comic hat entstehen lassen. Also fallen Reproduktion und Vertrieb flach?
    Bei Selfpublishern, die ihre Bücher selbst herstellen (lassen) und vertreiben, wird eine Ausnahme gemacht:

    Der Selbstverlag erfolgt ebenso im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit wie der Eigenvertrieb, solange sie sich "auf eine der schriftstellerischen Tätigkeit dienende Funktion" beschränken und keine "neue Erwerbsgrundlage" darstellen. Das heißt: "Die bloße Verwertung eigener schriftstellerischer Erzeugnisse im Rahmen des üblichen ist ... in der Regel der freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen". Erst wenn die "zu diesem Zweck geschaffene organisatorische Einrichtung" darüber hinaus geht und "eine neue Erwerbsgrundlage darstellt", wird der Schriftsteller zum Gewerbetreibenden. (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 11.5.1976, Aktenzeichen VIII R 111/71)

    Im Zweifelsfall gilt, wie immer: Finanzamt oder Steuerberater fragen.

  7. #7
    Mitglied Avatar von Joachim_Horn
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    Du fällst ja genau in diese Kategorie - ich vergaß. Wie konntest Du sonst den Absatz so schnell herzaubern.
    Das ist ne tröstliche Aussicht. Zu allen Nebenwirkungen frag ich dann lieber nach in der Amtsstube.

  8. #8
    Moderator Künstlerbereich Avatar von Maidith
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    Zitat Zitat von Joachim_Horn Beitrag anzeigen
    Du fällst ja genau in diese Kategorie - ich vergaß. Wie konntest Du sonst den Absatz so schnell herzaubern.
    Das ist ne tröstliche Aussicht. Zu allen Nebenwirkungen frag ich dann lieber nach in der Amtsstube.
    Meinst Du mich? Ich bin kein Selfpublisher, ich habe lediglich den "Mediafon"-Ratgeber für Selbstständige immer griffbereit

  9. #9
    Mitglied Avatar von Joachim_Horn
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    Das dürfte eine weise Entscheidung gewesen sein, um den Kopf für weitere Projekte freizuhalten und für diese auch Zeit zu haben.

  10. #10
    Mitglied Avatar von Ray
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    Jetzt ist mir schon einiges klarer, vielen Danke Maidith!

    Ich hätte da nur noch zwei Fragen:

    1. Dieses "drucken lassen" kommt mir irendwie tricky vor. Damit sind wohl eher solche Sachen gemeint wie Spreadshirt, wo man nur seine Illus zu Verfügung stellt und mit Herstellung sowie Vertrieb gar nichts zu tun hat. Oder schließt das auch ein, wenn ich mir zB Postkarten mit meinem Motiv anfertigen und nachhaus schicken lasse, um sie dann selber zu verkaufen?

    2. Ich hab hier mein Formular liegen und an einer der Fragen hab ich ganz schön zu knabbern:
    Das ist dieser Punkt mit der Kleinunternehmer-Regelung, bei dem man sich entweder für oder gegen die Umsaztsteuer entscheiden soll? Das hab ich irgendwie immernoch nich kapiert. :I
    Wo ist da nun der Unterschied, ich versteh nur Rhabarber. XD

  11. #11
    Moderator Künstlerbereich Avatar von Maidith
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    Gern geschehen!

    1. Dieses "drucken lassen" kommt mir irendwie tricky vor. Damit sind wohl eher solche Sachen gemeint wie Spreadshirt, wo man nur seine Illus zu Verfügung stellt und mit Herstellung sowie Vertrieb gar nichts zu tun hat. Oder schließt das auch ein, wenn ich mir zB Postkarten mit meinem Motiv anfertigen und nachhaus schicken lasse, um sie dann selber zu verkaufen?
    Wenn Deviantart oder Spreadshirt deine Produkte herstellt und als dein "Agent" verkauft, lizensierst du nur deine Motive für den Verkauf. Du räumst ihnen als freiberuflicher Illustrator Nutzungsrechte ein. Das ist nicht gewerblich.

    Wenn du aber die -- mehrfach gedruckten, nicht handgemalten -- Postkarten selbst verkaufst, handelst du gewerblich.

    2. Ich hab hier mein Formular liegen und an einer der Fragen hab ich ganz schön zu knabbern:
    Das ist dieser Punkt mit der Kleinunternehmer-Regelung, bei dem man sich entweder für oder gegen die Umsaztsteuer entscheiden soll? Das hab ich irgendwie immernoch nich kapiert. :I
    Wo ist da nun der Unterschied, ich versteh nur Rhabarber. XD
    Hier wird's erklärt! ---> http://www.mediafon.net/ratgeber_ein...=40e02eba6dd79

  12. #12
    Mitglied Avatar von Ray
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    Das ging ja schnell.

    Ich hab da noch ne Idee, aber vlt muss ich das wirklich mit dem FA klären.
    Andy Warhol war ja mal groß im Siebdruck zu Gange und hat seine einzelnen Prints Stück für Stück nochmal mit einem individuellen Pinselstich versehen und alle haben sich überschlagen, weil die Prints somit wiederum eizelne Originale wurden, da sie ja noch mal per Hand gefertigt und eben nicht alle gleich aussahen.
    Meinst du das wäre dem FA zu dreist, klingt nähmlich schon irgendwie geschummelt aber auf der anderen Seite... XD

  13. #13
    Moderator Künstlerbereich Avatar von Maidith
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    Limitierte Kunstdrucke bzw. Editionen werden vom FA meist als "Kunst" und damit noch für freischaffende Künstler=Freiberufler gesehen. Lass dir im Zweifelsfall eine schriftliche Bestätigung vom FA geben.

  14. #14
    Mitglied Avatar von Black Sheep
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    Zitat Zitat von Maidith Beitrag anzeigen
    Limitierte Kunstdrucke bzw. Editionen werden vom FA meist als "Kunst" und damit noch für freischaffende Künstler=Freiberufler gesehen. Lass dir im Zweifelsfall eine schriftliche Bestätigung vom FA geben.
    So habe ich das auch mal gehört.
    Ähnlich sieht es auch die ihk-Berlin, wobei hier nicht mal zwingend um limitierte Auflagen geht:
    Wenn ein Künstler sein Werk selbst vervielfältigt und vertreibt bleibt die gesamte Tätigkeit freiberuflich, soweit der Vertrieb einen bestimmten Umfang nicht überschreitet.
    Quelle: http://www.ihk-berlin.de/linkableblo...Beruf-data.pdf
    Aber bezieht sich eben in dem Fall auf Berlin. Kann in anderen Bundesländern anders geregelt sein. Man könnte es aber zumindest im Zweifelsfall dem FA oder GA zeigen wie es andernorts gehandhabt wird.
    Man muss aber dazu sagen, dass die Formulierung auch recht schwammig ist und nicht ersichtich ist, ab wann der bestimmte Umfang überschritten wird.
    Ähnlich bei limitierten Auflagen... Wann wäre hier die Grenze zur Serie überschritten? Bei einer limitierten Edition von 100 oder von 2000 Stück eines Werkes?

  15. #15
    Mitglied Avatar von Joachim_Horn
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    Wahrscheinlich liegt es alles in einem Rahmen, der allenfalls ein Einkommen zuläßt, von dem man leben kann.
    Geändert von Joachim_Horn (14.04.2015 um 21:25 Uhr)

  16. #16
    Mitglied Avatar von Ray
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    Ich muss den Thread jetzt doch noch mal hervorkramen. Diesmal gehts um den Verkauf auf Messen. o-o
    Ich habe mich mit einer Freundin unterhalten, ob der Verkauf von Prints gleich wieder als Gewerblich gilt und wie das mit dem Verkauf auf Messen aussieht.
    Sie riet mir um Himmels Willen nicht damit zum Finanzamt zu geheh, um die nich auf was zu stoßen was denen wieder nicht passt. XD

    Es sind hier im Forum doch bestimmt Leute, die auch Stände auf Messen haben. Macht man das unter der Hand oder wie oder was?

  17. #17
    Alumna (ehemaliges Teammitglied) Avatar von Jenny
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    Ich lege das beim Finanzamt immer komplett offen. Aufträge, Druckverkäufe per Internet oder auf Messen, alles. Was sollte dem Finanzamt nicht passen, wenn du's angibst? Ich dachte immer, die haben eher Probleme mit dem, was du nicht angibst.

  18. #18
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    Im sog. "Kleinvieh-macht-auch-Mist-Bereich" ist ein Gespräch mit den normalerweise sehr am reibungsloses Ablauf interessierten Finanzamt selbst auch eine gute Wahl. Der Finanzbeamte an sich tendiert nicht zum beissen, es sei denn, er bekommt mit, dass du Einkommen an der Steuer vorbeischleust.

    Ist es kein Kleinvieh mehr, dann lohnt sich ggf. auch mal der einmalige Besuch bei einem auf Freelancer/Gewerbetreibene spezialisierten Steuerberater. Kann man auch von der Steuer absetzen
    Man is born naked, wet and hungry and screaming.
    Then everything gets worse (Autor unbekannt).

  19. #19
    Alumna (ehemaliges Teammitglied) Avatar von Jenny
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    Aus aktuellem Anlass - wo hört der Kleinvieh-Sektor auf...?

  20. #20
    Mitglied Avatar von Elif
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    Das hab ich auch schon versucht, herauszufinden - mit der unbefriedigenden Antwort, dass es einzelfallabhängig ist und damit am zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt und dessen Einschätzung hängt :/
    Geändert von Elif (29.05.2015 um 09:44 Uhr)

  21. #21
    Mitglied Avatar von Ray
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    Zitat Zitat von Jenny Beitrag anzeigen
    Ich dachte immer, die haben eher Probleme mit dem, was du nicht angibst.
    Das hab ich eben auch gedacht.
    Entweder bin ich echt schlecht im Erklären oder meine Sachbearbeiterin will/kann einfach nicht verstehen worum es mir geht. Sie meint ich bleibe "Freiberufler" solange ich nicht selber verkaufe oder gar herstelle. Aber dass kann ich mir einfach nicht vorstellen, das beißt sich ja schon fast wieder mit dem was einen Künstler ausmacht. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jeder, der Prints seiner Werke anbietet auch gleich ein Gewerbe dafür angemeldet hat.
    Zumal ich gelsen hab, dass die IHK widerrum meint, wenn ein Künstler selbst vervielfältigt und vertreibt bleibt es immer noch "Freinschaffend".

    mit der unbefriedigenden Antwort, dass es einzelfallabhängig ist und damit am zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt und dessen Einschätzung hängt :/
    Und das nervt mich so. Von Amt zu Amt erzählt man dir was anderes. Handelskammer, Finanzamt, man wird von A nach B geschickt aber keiner wird sich einig. -______-

  22. #22
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    Meine persönliche "Kleinviehgrenze" in Sachen Beratung tritt dann ein, wenn der erwirtschaftete Betrag deutlich über den Kosten für eine solche überschritten wird und sie somit als Investition gesehen werden kann. So war das zumindest bei der Steuer, und so würde ich das hier wahrscheinlich auch machen.

    Die des Finanzamtes liegt wahrscheinlich so in der Gegend der Grenzen der Freibeträge. Die würde ich jetzt auch als Orientierungshilfe nehmen, gerade bei der Erstmeldung.
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    Then everything gets worse (Autor unbekannt).

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