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Ergebnis 1 bis 8 von 8
  1. #1
    Mitglied Avatar von R.I.P.
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    Wer übernimmt die Kosten bei Reklamationen im Online-Handel?

    Leider konnte nicht alle meine Frage via Internet beantworten, daher frage ich hier einfach mal in die Runde.

    Ich habe im Online-Handel drei Mangas bestellt und diese wurden per Büchersendung (1,00 Euro) an mich versendet.
    Es wurde alles auch prima geliefert, jedoch weist ein Exemplar einen deutlichen Mangel auf, welchen ich dem Unternehmen per Mail umgehend mitgeteilt habe.

    Ich soll den Artikel nun per Büchersendung (1,00 Euro) an das Unternehmen zurücksenden. Nach Erhalt und Prüfung würde mir dann ggf. Ersatz geschickt werden.
    Auf meine Frage, wer die Kosten trage wurde geantwortet, dass mir auch die Portokosten in Höhe von dem Euro erstattet wird.

    Finde ich zwar aus Sicht des Unternehmens bei einem Manga nicht gerade wirtschaftlich, aber mich soll das nicht stören.

    Was mich allerdings stört, ist die Rücksendeart als Büchersendung. Damit kann ich ja nicht beweisen, dass ich es zurück geschickt habe. Und sende ich es als versicherten Brief, kann ich mir kostentechnisch die ganze Reklamation gleich schenken.

    Meine Frage ist nun. Auch wenn ich es als versicherten Brief versende, müssten diese Kosten dann von dem Unternehmen getragen werden?

    Wer weiß da was bzw. hat Erfahrungen?

  2. #2
    Mitglied Avatar von Ayumi-sama
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    Die Reklamationen, die ich bisher durchführen musste, waren bei bol
    diese kamen meistens als Post Brief, demnach also richtig zu
    bei meinen Rücksendungen bekam ich das Porto immer gut geschrieben in Form eines Gutscheins, den ich bei der nächsten Bestellung einlösen konnte

    bei Amazon kam dies einmal bei einem Blu-ray Steelbook vor, dass ich Ersatz anfordern musste
    dafür musste ich ein von Amazon zur Verfügung gestellten Retour DHL Schein/Aufkleber ausdrucken und auf den Karton kleben
    zahlen musste ich nichts, da dieser Schein schon quasi "pre-paid" war


    Gesamt betrachtet würd ich sagen...Versandkostenerstattung ist Kulanz und viele Unternehmen sind kulant
    genauso wie das Umtauschen/Zurückgeben von Bekleidung usw....das ist Kulanz, es gibt keine Verpflichtung das zu machen, es wird aber gemacht
    deswegen muss man sich auch meistens mit Dingen wie "Umtausch nur gegen andere Ware/Gutschein" zufrieden geben

  3. #3
    Mitglied Avatar von R.I.P.
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    Zitat Zitat von Ayumi-sama Beitrag anzeigen
    Gesamt betrachtet würd ich sagen...Versandkostenerstattung ist Kulanz und viele Unternehmen sind kulant
    Das stimmt nicht, da es sich in meinem Fall um eine Reklamation handelt.
    Als Kunde habe ich das Recht auf einen einwandfreien Artikel.
    Dass der Unternehmer im Falle einer Reklamation auch die Rücksendekosten übernehmen MUSS, steht fest. Mir geht es lediglich darum, ob er die Kosten für versicherten Versand auch übernehmen muss bzw. wenn der Artikel bei unversicherten Versand verloren geht, er den Verlust trägt.
    Immerhin möchte er diese Versandart in meinem Fall ja.

  4. #4
    Mitglied Avatar von Ayumi-sama
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    achso ok, sorry
    habe das etwas missverstanden
    in dem Punkt bin ich dann überfragt
    wenn er aber diesen will und der Artikel verloren geht, dann sollte das nicht dein Problem sein sondern seins
    er hat drauf bestanden also sollte er auch den entstandenen Schaden übernehmen
    wenn du es versichert verschickst, dann kann es sein, dass du nur den Teil für die Büchersendung wiederbekommst, auf den Rest bleibst du evtl sitzen

  5. #5
    Mitglied Avatar von R.I.P.
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    Zitat Zitat von Ayumi-sama Beitrag anzeigen
    wenn du es versichert verschickst, dann kann es sein, dass du nur den Teil für die Büchersendung wiederbekommst, auf den Rest bleibst du evtl sitzen
    Kein Problem.

    Genau den Teil, hätte ich gern genau gewusst, konnte aber via Internet nichts ausfindig machen. Denn wenn ich die Kosten trage für den versicherten Versand, dann ist mir das bei einem Wert von 6,50 zu viel.
    Und ich würde gern dem Fall "hoppla, bei uns nie etwas angekommen" vorbeugen. Vielleicht bin ich auch zu misstrauisch...
    Geändert von R.I.P. (22.12.2014 um 13:33 Uhr)

  6. #6
    Mitglied Avatar von Godzilla
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    Was die Rücksendungskosten angeht, so sind diese seit Juni 2014 vom Käufer zu tragen. Viele Verkäufer übernehmen sie dennoch, da sie sonst befürchten, dass ihre Onlineshops weniger frequentiert werden.

    Nun aber zu dem eigentlichen Problem.
    Schreib dem Verkäufer deine Bedenken (weise ihn zudem darauf hin, dass diese Art der Rücksendung für beide Seiten sehr unvorteilhaft ist), wenn er dennoch auf die Büchersendung besteht, dann mache dies aber behalte den Beleg, dass du es bei der Post abgegeben hast. Auch wenn dort keine Nummer oder dergleichen drauf steht, ist dies dennoch der Beweis, dass du es zur Post gebracht hast. Schreibe den Verkäufer aber auch, wann du die Büchersendung abgegeben hast.
    Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.

    Menschen sind Monster, mit Monsterfüllung und Monsterguss überzogen.

    Normalität ist eine Illusion. Was für die Spinne normal ist, ist für die Fliege das Chaos.







  7. #7
    Mitglied Avatar von Yamina
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    Ich sollte mal an bol einen Manga zurücksenden, da mir der falsche Band geliefert wurde, und ich habe dann direkt gesagt, dass ich nicht bereit bin die Versandkosten zu übernehmen, da es nicht mein Fehler war, (2€ noch was) und das Geld wurde mir dann überwiesen.
    Ich hatte auch schon den Fall, dass ich einen Manga behalten durfte, da es ihnen zu umständlich mit dem zurücksenden war (auch der falsche Band, auch bol) und das war sogar ein Manga für knapp 10€.

  8. #8
    Mitglied Avatar von R.I.P.
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    Zitat Zitat von Angel of Death Beitrag anzeigen
    Was die Rücksendungskosten angeht, so sind diese seit Juni 2014 vom Käufer zu tragen.
    Es stimmt, dass sich im Sommer das Gesetz geändert hat und seitdem ist für die Kostenübernahme die Wortwahl in der Widerrufsbelehrung sehr entscheidend.
    In meinem Fall handelt es sich aber um eine Reklamation und nicht um eine normale Rückgabe des Artikels gemäß der Widerrufsfrist von 14 Tagen. Ich tausche ja nicht um, weil mir das Teil nicht gefällt, sondern weil es einen deutlichen Mangel aufweist. Ich habe schlichtweg das Recht bei Kauf von Neuware, mangelfreie Ware zu erhalten. Sprich ich habe das Recht auf Ersatz oder Nachbesserung. Zweiteres geht in meinem Fall ja nicht. Und in dem Falle muss der Verkäufer die Kosten für den Rückversand zahlen, ist nur die Frage für welche Versandart. Die günstigste...oder doch versicherter Versand.

    Darüber konnte ich allerdinsg nichts ausfindig machen, was schon merkwürdig ist. Bücher werden massenweise online bestellt und sicherlich auch oft reklamiert. Aber welche Kosten für den Versand vom Verkäufer bei einer Reklamation zu übernehmen sind, darüber steht nischts..., jedenfalls habe ich nichts ausfindig machen können. Denn wer haftet im Falle eines Verlustes beim unversicherten Versand.
    Geändert von R.I.P. (22.12.2014 um 18:14 Uhr)

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