Ich empfehle die Tarife der VG BILDKUNST als Orientierung.
Hallo, ich habe einen Comicstrip für eine Firma gezeichnet, 3 Bilder in Farbe. Ich denke 150 ist schon fast zu wenig. Der Cartoon sollte erst auf der seite des Unternehmens (verkauf einer software) gepostet werden, dann hiess es auch noch die Twitterseite.
Jetzt will der Auftraggeber dass ich ihm das digitale Nutzungsrecht in die Rechnung eintrage, er hätte keine Lust jedesmal nachzufragen bevor er es auf facebook und co. streut und befürchte ich würde dann nochmal Geld nehmen.
Ist das digitale Nutzungsrecht weniger wert als das für den druck? Das verschenkt man doch nicht einfach so oder?
Ich danke euch schonmal.
Gruß walter
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Hm, danke aber blicke da nicht so wirklich durch.Gebühren für die Einspeisung von Werken der Bildenden Kunst und Fotografien i.S. von § 2.Abs. 1 Ziff. 4 und 5., § 72 UrhG in das Internet oder andere Netzwerke (netto, zuzügl. gesetzl. MwSt.). Die folgenden Tarife gelten je angefangenen Monat der Nutzung und für einen Nutzungsumfang von bis zu 100.000 Zugriffen je Monat. Je angefangene weitere 100.000 Zugriffe erhöht sich der Tarif um 10% des Basistarifs.
Allgemeine Konditionen Internettarif
1.) Jede Internetnutzung eines Werkes der Bildenden Kunst und Fotografien bedarf der vorherigen Zustimmung der Rechteinhaber.
2.) Copyright-Vermerk mit Link zu http://www.bildkunst.de wird verlangt.
3.) Nutzungen auf der Eingangsseite der Webseite verdoppeln die vorgenannten Tarife.
Hmm, wofür genau hat er dir den Auftrag denn erteilt? Ganz spezifisch für die Website oder für Online-Nutzung? Am besten ist es natürlich, wenn man vorher genau abspricht, wofür die Rechte übertragen werden, aber ich würde in dem Fall tatsächlich zu Gunsten des Kunden sagen, dass "Nutzung auf der Website" auch Social Media, wenn es in direktem Zusammenhang mit der Seite steht, mit einschließt. Letztlich kann der Kunde auch gar nichts dagegen machen, dass das Bild auch auf facebook steht, sobald die Website dort geteilt wird.
Ich würde allerdings kein umfassendes "digitales Nutzungsrecht" auf die Rechnung schreiben, sondern eines, das nur im Zusammenhang mit der Website und zugehöriger Werbung steht, für die der Comic gezeichnet wurde.
Hallo Elif, danke! Wie gesagt als er es in Auftrag gab sollte es nur für die Seite sein jetzt wollen sie es auf twitter und co. im Namen der Firma und später villeicht auf anderen Seiten streuen um so auf sich aufmerksam zu machen.
Hm das klingt doch schonmal gut dann schreibe ich das so in die Rechnung, ob das so weite Kreise zieht wie die sich erhoffen wage ich sowieso zu bezweifeln.
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Habe reingeschrieben Jeweils einfache Nutzungsrechte
für "Internetseite" uns socialmediaseiten im Zusammenhang mit der Website.
Sagt mal ist das nicht eine Unverschämtheit? Besonders da es von Anfang an nur um die Seite ging? Wie soll ich den Leuten endgegen kommen?
nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung können wir den Vertrag so nicht akzeptieren.
Im Vertrag sollte folgender Absatz stehen:
"Der Künstler räumt dem Auftraggeber das ausschließliche und zeitlich unbeschränkte, digitale Nutzungsrecht ein."
Durch diesen Passus können wir das Werk in allen digitalen Kanälen nutzen. Für eine Nutzung im Printbereich, müssen wir allerdings nochmal neu verhandeln.
Geändert von Walter85 (21.07.2014 um 10:36 Uhr)
Nichts spricht dagegen, ihnen das ausschließliche, zeitlich unbegrenzte, digitale Nutzungsrecht einzuräumen: es muss nur laut §32 UrhG entsprechend vergütet werden."Der Künstler räumt dem Auftraggeber das ausschließliche und zeitlich unbeschränkte, digitale Nutzungsrecht ein."
Durch diesen Passus können wir das Werk in allen digitalen Kanälen nutzen. Für eine Nutzung im Printbereich, müssen wir allerdings nochmal neu verhandeln.
Also: sind sie bereit, dafür zu bezahlen?
Wenn nicht, dürfen sie es eben nur so nutzen wie ursprünglich (am Anfang) vereinbart.
Tun sie es trotzdem, kannst du ihnen die Nutzung in Rechnung stellen. Wichtig ist, dass du allen schriftlichen Verkehr aufbewahrt und dokumentiert hast, um nachzuweisen, was ursprünglich vereinbart wurde.
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