Die Sprechblase 248

Dez. 2023
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48. Jahrgang
Nr. 248


INHALT
3 Vorwort, Abos, Impressum
4 Heinz-Wolf-Comic
6 Das FIX-UND-FOXI-Duell
Kauka gegen Neugebauer
14 Neugebauers zwei Leben
16 Die Affäre MAX + MOLLY
18 Neugebauers TARZAN-Parodie
HARRY MAGAZIN: 27 Rezensionen
36 News, 42 Generation Lehning
46 ZACK Edition, 48 Zauberstern<
50 Bastei Freunde 53 Bocola News
54 Interview: Lizenzgeber Rebellion
56 Florian Julino: Nachruf u. Comicbuch
58 FIX und FOXI: Der Reuss-Reprint
60 BATMAN-Zeichner Kelley Jones
68 A. Brauns Buch "Staying West"
69 Eddy Paapes MARC DACIER
70 A. Brauns Buch "Katzenjammer"
73 Österr. Comiczeichner-Offensive
76 "Uganda" von Ronald Putzker
77 "Tomorrow" v. Michaela Konrad
80 "Meuterei auf der Bounty":
Was wirklich geschah
87 Artikel und Comic:
BLUT AUF DER PRÄRIE (Teil 2)
96 Bela Sobottkes ROCCO
97 Leserbriefe


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Ergebnis 26 bis 50 von 97

Thema: Wallace Wood

  1. #26
    Mitglied Avatar von Zyklotrop
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    Zitat Zitat von Manx cat Beitrag anzeigen
    Was unterscheidet eigentlich Heftchenromane von Büchern?
    Bis auf den Umschlag: nichts. Das merkte man noch nie deutlicher als heute, wo der ehemals bevorzugt in Heftform veröffentlichte Trash wie Vampirromanzen (um nur ein Beispiel herauszugreifen) in Buch- und Taschenbuchform die seriösen Buchhandlungen erreicht und damit den Heftroman großteils verdrängt hat.

    Zitat Zitat von Manx cat Beitrag anzeigen
    Und wie ist diese Wahrnehmung entstanden?
    Durch jahrzehntelange mediale Hetze und die dadurch verbreiteten Vorurteile.

  2. #27
    Mitglied Avatar von Manx cat
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    Zitat Zitat von Zyklotrop Beitrag anzeigen
    Das hat leider nichts mit der ursprünglichen Zielgruppe zu tun, den schmutzigen Trick mit dem "Jugendschutz" benutzt auch die deutsche Bundesprüfstelle immer wieder, um eigentlich nur für Erwachsene bestimmte Medien unter der Umgehung der Gesetze für Kunst- und Meinungsfreiheit indizieren zu können.
    Man sollte sich gedanklich aber schon in die Zeit zurückversetzen, in der der Jugendschutz eingeführt wurde. Die Heftchen waren das erste Medium, das ungefiltert und direkt in die Hände von den Jugendlichen ging. Da wollten Erzieher und Verantwortungsträger halt ein Wörtchen mitreden.
    (Ich rede hier ausdrücklich von deutschen Comics der 50er Jahre, aber es gibt sicher Analogien zu Amerika.)
    Das hat sich erst geändert, als man merkte, dass Comics
    a) einen kulturellen Mehrwert haben
    b) auch für Erwachsene von Interesse sind.
    Das halte ich für eine ganz normale Evolution. Daher ist es nicht in jedem Fall angebracht, von Zensur zu sprechen.

  3. #28
    Mitglied Avatar von Mayaca
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    Ich glaube wir sollten die Hauptzielgruppe der E.C. Comics aus den fünfziger Jahren nicht mit denen verwechseln die die ersten Nachdrucke in den Siebziger lasen.

  4. #29
    Mitglied Avatar von Zyklotrop
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    Das verwechseln wir nicht, wir schweifen nur ein bißchen ab und vermischen die Themen. Trotzdem sind auch hier logische Zusammenhänge gegeben, die amerikanische Comic-Hatz hat durchaus jene bei uns beeinflusst. Auch wenn es die EC-Comics bei uns damals gar nicht gegeben hat, Dr. Wertham wurde auch in deutschen Medien gerne zitiert.

    Wie so manchesmal muß ich manx_cat widersprechen: die deutsche Zensur ist erst einigermaßen von den Comics abgerückt als andere, noch schrecklichere "Jugendgefährdungen" wie Fernsehen, Möpse-Illustrierte, freie Liebe und Co. aufkamen. Mit einem angeblich entdeckten kulturellen Mehrwert der Comics hat das leider wenig zu tun. Den hat der Großteil der Bevölkerung wahrscheinlich bis heute nicht bemerkt. Heutzutage hat sich die Zensur mehr auf Computerspiele eingeschossen, denen wie früher den Heftromanen zu Unrecht die Freiheit der Kunst abgesprochen wird.

  5. #30
    Mitglied Avatar von Akkonak08
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    Horror Videofilme waren Anfang der 80er in Deutschland auch ein beliebtes Feindbild der Jugendschützer, sicher nicht ganz zu Unrecht. Die legendäre TV-Doku "Mama, Papa, Zombie" dazu gibt` s mittlerweile auf YouTube.

  6. #31
    Mitglied Avatar von Akkonak08
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    Was mir in dem Zuge noch einfällt: Gerhard F. hatte doch mal geschrieben dass er einen zweiten EC Artikel bringt???

  7. #32
    Mitglied Avatar von frank1960
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    Zitat Zitat von Melbystrand Beitrag anzeigen
    Horror Videofilme waren Anfang der 80er in Deutschland auch ein beliebtes Feindbild der Jugendschützer, sicher nicht ganz zu Unrecht.
    Ich erinnere mich an den Schrott, der aus Italien per Video zu uns rüber schwappte: 'Sado-Stoß das Tor zur Hölle auf' oder 'Man Eater', der doch tatsächlich zeigte, wie der Menschenfresser einer Schwangeren das Ungeborene aus dem Leib riss und es danach verspeiste. Ich glaube sogar (schon lange her), ganz ohne entscheidende Schnitte. Wo war da der Jugendschutz? Die Richtlinien sind manchmal nicht nachzuvollziehen.
    Ach wär Ich doch ein Junge noch wie einst
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    Euer Frank

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  8. #33
    Mitglied Avatar von Akkonak08
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    Die Beschlagnahmungen, Strafanträge und Indizierungen kamen, aber erst nachträglich.
    Richtiger Schrott war auch "Ein Zombie hing am Glockenseil". Da gibt es im ganzen Film keine Zombies und von der Endsequenz fehlen auch im Directors Cut die zum Verständnis nötigen letzten Bilder.

  9. #34
    Mitglied Avatar von Manx cat
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    Zitat Zitat von frank1960 Beitrag anzeigen
    Ich erinnere mich an den Schrott, der aus Italien per Video zu uns rüber schwappte: 'Sado-Stoß das Tor zur Hölle auf' oder 'Man Eater', der doch tatsächlich zeigte, wie der Menschenfresser einer Schwangeren das Ungeborene aus dem Leib riss und es danach verspeiste. Ich glaube sogar (schon lange her), ganz ohne entscheidende Schnitte. Wo war da der Jugendschutz? Die Richtlinien sind manchmal nicht nachzuvollziehen.
    Ja, immer die Italiener.
    Dies ganzen Maneater, Glockenseil-Zombie und Kannibalen-Reißer sind aber dann trotzdem recht schnell auf der BPS-Liste gelandet und teils sogar beschlagnahmt worden. Das hat nichts mit Richtlinien zu tun, sondern damit, dass die Videokassetten eine zeitlang unter dem Radar geflogen sind. In den 80er JAhren ist das dann aber recht schnell geändert worden, nach diversen hysterischen Spiegel-Artikeln, dem Film MAma-Papa-Zombie usw.
    Auch ein funktionierender Jugendschutz kann halt nicht verhindern, dass an der einen oder anderen Tanke Alkohol an Minderjährige verkauft wird.

  10. #35
    Mitglied Avatar von Frank1360
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    Interessant an der Sache ist, dass es für reine Textbücher eigentlich überhaupt keine Zensur/Indizierung oder sonstiges gibt.
    Rein theoretisch könnte sich ein 9-jähirger Sachen wie Jack Ketchum, Richard Laymon oder Tess Gerritsen kaufen.

  11. #36
    Mitglied Avatar von Akkonak08
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    War nicht "American Psycho" mal indiziert?

  12. #37
    Mitglied Avatar von Frank1360
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    Zitat Zitat von Melbystrand Beitrag anzeigen
    War nicht "American Psycho" mal indiziert?
    Stimmt! Anscheinend ist das auch hier ziemlich willkürlich.

  13. #38
    Mitglied Avatar von Manx cat
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    Das liegt wohl an dem Nichtvorhandensein von Antragstellern.

  14. #39
    Mitglied Avatar von Manx cat
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    Interessant ist in dem Zusammenhang die Begründung für die Ablehnung des Indizierungsantrags für Bullenklöten. Habe ich vor ein paar JAhren schon mal abgetippt für einen anderen Thread. Sinngemäß heißt es da, dass die Indizierung nicht nötig ist, da es sich eindeutig um karrikierende Darstellungen handelt. Im Klartext: Ein realistisch zeichnender Ralf König hätte vielleicht Schwierigkeiten bekommen.

  15. #40
    Mitglied Avatar von Frank1360
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    Zitat Zitat von Manx cat Beitrag anzeigen
    Interessant ist in dem Zusammenhang die Begründung für die Ablehnung des Indizierungsantrags für Bullenklöten. Habe ich vor ein paar JAhren schon mal abgetippt für einen anderen Thread. Sinngemäß heißt es da, dass die Indizierung nicht nötig ist, da es sich eindeutig um karrikierende Darstellungen handelt. Im Klartext: Ein realistisch zeichnender Ralf König hätte vielleicht Schwierigkeiten bekommen.
    Das ist aber schon eine merkwürdige Argumentation. Dann dürfte man z.B. auch die Filme von Tarantino nicht indizieren/beschneiden, denn mehr Karikatur geht ja eigentlich nicht.

  16. #41
    Mitglied Avatar von frank1960
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    Zitat Zitat von Harry Haller Beitrag anzeigen
    Dann dürfte man z.B. auch die Filme von Tarantino nicht indizieren/beschneiden...
    Allein dafür, dass Tarantino Travolta wieder zum Star gemacht und Jackson als ewigen Schwätzer etabliert hat, sollten seine Filme komplett indiziert werden.
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  17. #42
    Mitglied Avatar von Akkonak08
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    Zitat Zitat von frank1960 Beitrag anzeigen
    Allein dafür, dass Tarantino Travolta wieder zum Star gemacht und Jackson als ewigen Schwätzer etabliert hat, sollten seine Filme komplett indiziert werden.
    LOL, ja, das stimmt

    Die "wichtigsten" Italo-Horror/Exploitation Filme hatten wir mal im Rahmen eines Projekts an der Uni gesehen und medienwissenschaftlich untersucht. Mittlerweile ist es ja kein Problem mehr, ungeschnittene Fassungen zu kriegen. Da waren einige Filme mit sehr faszinierender Atmosphäre dabei, z.B. "Cannibal Holocaust" von Deodato. Aber eben auch richtiger Schrott, der weder gruselt noch von der Story her zu überzeugen weiß (z.B. "Ein Zombie hing ...")
    Ich kann gut verstehen, dass man in den 80ern - ich bin 83 geboren :-) - so einen Dreck nicht in den Regalen der Videotheken haben wollte.

  18. #43
    Mitglied Avatar von Frank1360
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    Kennt ihr die Filme von Jörg Buttgereit?

  19. #44
    Mitglied Avatar von frank1960
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    Noch nicht, aber Ich wollte mir schon länger 'Captain Berlin versus Hitler' zulegen.
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  20. #45
    Mitglied Avatar von Akkonak08
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    Logo.
    Wobei der es geschafft hat unter dem Schutzmantels der Begrifflichkeit "Kunst" zu stehen.

  21. #46
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    exisitiert ja mWn auch nur als abgefilmtes theaterstück und nicht als "richtiger" film.
    Bitte beachtet meinen neuen Verkaufsthread.
    Trinken mit der Linken, Fechten mit der Rechten.

  22. #47
    Mitglied Avatar von Akkonak08
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    Vermutlich geht es in diesem Zusammenhang eher um "Nekromantik". War ja ein - gewollter - Aufreger und Tabubrecher.

  23. #48
    Mitglied Avatar von Frank1360
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    Zitat Zitat von Melbystrand Beitrag anzeigen
    Vermutlich geht es in diesem Zusammenhang eher um "Nekromantik". War ja ein - gewollter - Aufreger und Tabubrecher.
    Ja!

    - Nekromantik 1/2

    - Schramm

    - Der Todesking

    Buttgereit dürfte ja so ziemlich der einzige deutsche Autor/Regisseur aus diesem Bereich sein, der auch International bekannt ist.

  24. #49
    Mitglied Avatar von Mayaca
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    Es fängt mit Wallace Wood an & am Ende landet man bei Jörg Buttgereit-das nenn ich mal einen twist.
    Ist "Captaim Berlin" nicht irgendwie auch als Comic erschienen?

  25. #50
    Mitglied Avatar von Manx cat
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    Hier ist der abgetippte Beschlusstext aus dem Buch "Comic: zensiert!" über "Bullenklöten":



    "Das Buch ist Kunst im Sinne des Art. 5 GG 1 Abs.2 [...]
    Nach der Rechtsrechung des ... ist Kunst das Ergebnis freier schöpferischer Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Phantasien des Künstlers zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden.
    Nach dieser Rechtsprechung ist das vorliegende Werk unzweifelhaft als Kunst einzustufen. In exzellenter Zeichnung pointiert der Künstler Alltagssituationen aus dem Homosexuellen-Milieu. Seine ... "Knollenmännchen" zeichnen sich durch ihre jeweiligen Charaktere aus ... auf der einen Seite der feingeistige Konrad ... auf der anderen Seite der sexbesessene Paul.
    ...
    Dabei macht der Künstler auch auf heutzutage immer wieder vorzufindende Vorurteile gegenüber Homosexuellen aufmerksam. Gerade Konrad, der sich Gewissensbisse darüber macht, dass er sich in den 17jährigen Klavierschüler Mathias verliebt hat, wird vorgeworfen, einen fünfjährigen Jungen sexuell missbraucht zu haben. Er wird von dem Vater des Jungen brutal misshandelt, ohne dass dieser sich eine Minute lang die Mühe macht, die Vorgänge aufzuklären. Das Comic-Buch enthält viele Varianten menschlichen Lebens, die alle durch selbstironische Überzeichnung Einfühlungsvermögen in den homosexuellen Alltag vermitteln.

    Das 12-er Gremium verkennt nicht, dass es ihm ... aufgegeben ist, zwischen Kunstschutz und Jugendschutz abzuwägen.
    Denn nach der Entscheidung des BVG vom ... ist nicht nur die künstlerische Aussage, sondern auch seine reale Wirkung zu berücksichtigen.
    ...
    Das Gremium ist der Auffassung, dass es sich keineswegs um Pornographie handelt.
    ...
    Isoliert betrachtet sind sicherlich manche Zeichnungen sicherlich so gestaltet, dass man sie als pornographisch bezeichnen könnte. Doch es ist bei einem Werk stets der Gesamteindruck zu berücksichtigen und dieser ... lässt die Beisitzer zu der Überzeugung gelangen, dass hier keine Pornographie vorliegt.

    Sofern Paul drastisch sexuelle Vorgänge beschreibt, hält ihm Konrad vor, dass er 'alles durch die Pornobrille sehe'.
    ...
    Das 12-er Gremium verkennt nicht, dass einige Textstellen und auch Abbildungen in dem Buch als äußerst vulgär und drastisch zu bezeichnen sind. Es verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Entscheidung zugunsten des Kunstschutzes nicht bedeutet, dass das Gremium das Buch für Kinder als geeignet ansieht.
    ...
    In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass es sich dem äußeren Anschein nach nicht um ein Comic-Buch handelt, zu dem Kinder in erster Linie greifen werden. Jugendliche ... werden zweifelsohne den Satirecharakter dieses Werkes erkennen. Satire ist dadurch gekennzeichnet, dass sie in überzeichnender, wenngleich auch manchmal geschmackloser Weise Dinge ins Clowneske verzerrt. Bei der Prüfung, ob die karikative oder satirische Form eine solche darstellt, ist zu berücksichtigen, dass es zum Wesen von Karikatur und Satire gehört, mit Mitteln zu arbeiten, die übertrieben und in grotesker oder verzerrender Weise pointieren oder verfremden, weshalb hier ein größeres Maß an Gestaltungsfreiheit zugestanden werden muß [...]. So wie eben Satire alles verfremdet oder überspitzt darstellt, so sind eben auch die Beziehungen zwischen Paul, Konrad, Ramon, Mathias usw. in grotesker Weise pointiert.

    Abschließend betont das 12-er Gremium der Bundesprüfstelle noch einmal, dass ... eine Abwägung zwischen Kunstschutz und Jugendschutz stattfinden muss. Hat der Kunstschutz den Vorrang, dann muss ein Werk ohne Vertriebsbeschränkung auf dem MArkt erscheinen können. Eine Entscheidung, ob es in die Hände von Kindern oder Jugendlichen gelangen soll, obliegt dann ausschließlich den Eltern.
    [...]" (Zitat Ende, aus: Schnurrer, Spiegel, Seim, Hiebing, Comic: Zensiert)

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