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Thema: Aktzeichnung und Internet

  1. #1
    Mitglied Avatar von FredSmiling
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    Aktzeichnung und Internet

    Hallo zusammen!
    Eigentlich zufällig, bin ich im Internet auf das Thema Jugendschutz gekommen. Das hat mich jetzt total verwirrt.
    Bestimmt 80% meiner Arbeiten sind Aktzeichnungen und ich hatte eigentlich vor, einen Galeriebereich in meinem Blog zu errichten und manches zu veröffentlichen.

    In "normalen" Ausstellungen hatte ich dabei bislang nie Probleme. (Bis auf einmal, bei der Ausstellung im Bundestag. :-) Da wurde ich zensiert...)

    Logischerweise sind bei Aktzeichnungen die Leute nackt. (Huch!)
    Muss ich jetzt irgendwelche Kinder im Internet davor schützen, diese anzusehen? Ist das Internet mittlerweile spießiger als das echte Leben? Kann man mich für die Ausstellung von Aktzeichnungen verklagen?

    Ich hoffe, ich habe gerade völlig unnötig einen "Ich verstehe die Welt nicht mehr" Anfall. :-)

    Viele Grüße,
    FredMobbing

  2. #2
    Moderator Künstlerbereich Avatar von Manaking
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    Viele verstehen Aktzeichnung als Por nografie, was es aber nicht ist. Selbst meine Kunstlehrerin meiner Schule hatte das damals nicht verstanden als man einen Playboy in meiner Tasche gefunden hatte...

    Also soweit ich weiß, ist das kein zu großes Problem. Ich wollte dahingehend auch mal bei Youtube nachschauen ob es da Restriktionen gibt.

  3. #3
    Mitglied Avatar von Elif
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    Der deutschen Gesetzgebung nach sind Aktzeichnungen jugendschutztechnisch völlig unproblematisch (da geht der Jugendschutz erst dann los, wenn du sexuelle Aktivitäten, erigierte Gliedmaßen oder Bilder, die sexuell stimulieren sollen, zeigst). Auf einer deutschen Seite, in Deutschland gehostet, dürftest du dir also keine Sorgen machen müssen Tatsächlich bin ich nicht ganz sicher, wie das mit Seiten aussieht, die in Amerika gehostet werden, facebook zum Beispiel zensiert jeden Nippel weg, aber ich würds einfach drauf ankommen lassen, was schlimmeres als dass der Bloghoster sich beschwert, sollte eigentlich nicht passieren.

  4. #4
    Mitglied Avatar von Ray
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    Wenn ich Arbeiten mit Nackten (insbesondere wenns wirklich sexy Sachen sind) auf meinem Blog hochlade zensier ich hauptsächlich die unteren Geschlechtsteile, da die Leute gern bei dem Thema übertreiben. *augenroll* Was für eine ungesunde Einstellung zum menschlichen Körper aber naja.

    Ich geb Manaking und Elif im allem Recht, vlt wärs es aber hilfreich, wenn du irgendwo (im About uB) darauf hinweist, das solche Bilder auftauchen und rein künstlerisch sind.

  5. #5
    Moderator Künstlerbereich Avatar von Manaking
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    Ist wirklich gruselig wie manche Menschen vor nackter Haut zurück schrecken aber bei herumfliegenden Körperteilen nichts dagegen haben.

    Ich denke mal drauf hinweisen ist eine gute Sache.

  6. #6
    Mitglied Avatar von Black Sheep
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    Schau doch einfach mal, wie es andere Künstler mit Aktzeichnungen bei ihrer Homepage handhaben. Hier mal ein Beispiel. Der Künstler zeigt sogar Frauen beim Mastubieren und noch so andere Dinge... Wirkt aber alles ästhetisch und nicht pornografisch. Der Künstler hat aber auch eine ab 18 Galerie. Da muss man sich dann registrieren um diese sehen zu können. Ist nur fraglich, wo man hier die Grenze zieht... Die Sachen, die der Künstler öffentlich zeigt sind ja schon recht grenzwertig und hat ja mit "normalen" Aktzeichnungen ja auch nicht mehr so viel zu tun.
    Ich hoffe ich bekomm jetzt keinen Ärger wegen dem Link. Ist halt doch etwas... speziell

  7. #7
    Mitglied Avatar von FredSmiling
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    Na, die Antworten beruhigen mich ja.

    Ich muss mal bei meinem Webhoster schauen, ob die etwas vermerken. Es wird ja kein Geschlechtsverkehr dargestellt. Vielleicht mache ich für die Galerie erst eine "Vorwarnseite" mit entsprechendem Hinweis, dass es keine Pornografie, sondern Kunst ist und jegliche Ähnlichkeit mit echten Menschen rein zufällig und nicht beabsichtigt ist.
    hahahaha

  8. #8
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    Es kommt auch immer darauf an, wo man was postet. So ist auf amerikanischen Plattformen gerne mal schon eine exponierte weibliche Brustwarze ein Grund für einen Report, das Löschen des Bildes, und Sperrung des Benutzers für bestimmte Zeit (z.B. auf Facebook) keine Seltenheit. Klar, Brustwarzen sind ja auch etwas Böses - da kommen Laserstrahlen und Tentakeln raus, um die Mannheit zu unterjochen, da muss man ja was gegen tun. *facepalm*

    Hierzulande spielt die Absicht eine große Rolle. Soll die Figur (auch erotisch) unterhalten, ist es okay (freche PinUps), hat es einen künstlerischen Wert wie ein stilvoller Akt ist es absolut legitim, und dient es lediglich dazu, Leute sexuell zu inspirieren (auf deutsch: aufzugeilen) gilt es als pornographisch. Auch das ist hierzulande nicht verboten, aber unterliegt halt Einschränkungen. Alles darüber hinaus geht in den Bereich der Jugendgefährdung, vor allem wenn Gewalt oder sonstiges Zeug noch dazu kommt -dann kann es verboten bzw. indiziert werden.

    Ich hoffe, das verschafft ein wenig einen Überblick

  9. #9
    Mitglied Avatar von Jot
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    Zitat Zitat von fredmobbing Beitrag anzeigen
    Kann man mich für die Ausstellung von Aktzeichnungen verklagen?
    Ja, verklagen kannst du leute immer. Frage ist, ob der Klage aber stattgegeben wird. Bei reinen Aktzeichnungen solltest du keine Probleme haben.

    Probleme könntest du bekommen, wenn du auf deiner Seite google ads verwendest. Sind nunmal Amerikaner und Amerikaner haben was Nippel angeht einen der Waffel. Google ads unterscheided selber nicht zwischen Aktbild und Poronobild und bei zu viel Naktheit, entsprechnder Bildbezeichnubg und BUs wirst du dann schon gerne mal von google als Pornografische Seite eingestuft. In vielen international aufgestellten foren zb., die sich u.a. mit google ads finanzieren fällt mir zunehmend die Zero-Tolerance Politik gegenüber harmlosen Bildchen wie - zb Heidik Klum im Bikini zu besseren Tagen - in Offtopic bereichen auf, weil google es eben so will.

    Die Probleme wären dann aber nicht rechtlicher Natur, sondern bewegen sich im bereich SEO und Ad-Einnahmen.

    In Deutschland selber ist es unwarscheinlich, dass du in irgendeine Bredullie wegen Aktzeichnungen kommst. Wenn irgendwelche Sittenwächter nen langweiligen Tag haben, bekommst du allerhöchstens martialische aber letzen Endes leere Drohungen.

  10. #10
    Mitglied Avatar von FredSmiling
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    Nervt mich echt an, die Prüderie der Amerikaner.
    Ich hoste auf checkdomain.de und da steht auf jedem Fall in den AGB, dass pornografische Bilder nicht erlaubt sind und die Seite gesperrt werden kann.
    Mensch, es sind doch ganz "normale" Aktbilder, aber ich hab es ganz gerne, wenn die Nippel rot sind. :-)
    Ich lade demnächst mal eines hier hoch, dann könnt ihr bewerten, ob ich zensiert werde.....

    Fredmobbing
    PS: Wir macht man eigentlich die Signaturen? Ich habe so etwas nicht gefunden.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Elif Beitrag anzeigen
    erigierte Gliedmaßen
    du kannst deine arme und beine erigieren?
    Bitte beachtet meinen neuen Verkaufsthread.
    Trinken mit der Linken, Fechten mit der Rechten.

  12. #12
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    Checkdomain.de scheint eine deutsche Seite zu sein. Also gilt die deutsche Definition von Pornographie, nicht die Amerikanische. Nippel sind nicht pornographisch. Wenn ich mich richtig erinnere ist die Darstellung von primären Geschlechtsmerkmalen im "Bereitschaftsmodus" nötig, als Pornographie gewertet zu werden. Wichtig ist auch das Ziel, sexuelle Erregung hervor rufen zu wollen - sonst wäre jedes Bio-Buch zum Thema sexuelle Erziehung pornographisch. Sogar wenn Du Sexszenen darstellst, bei denen die primären Geschlechtsmerkmale nicht zu sehen sind (Soft-Pornos) wäre es per Definition noch keine wirkliche, gesetzesrelevante Pornographie. Da gibt es zwar auch Jugendschutzbedingungen, aber ein Verbot ist da was ganz Anderes.
    Halte Dich einfach an die Faustregel: Was Du in der Deowerbung am Nachmittag siehst, ist erlaubt.

    Das ist natürlich nur meine Einschätzung. Die beruht zwar auf Erfahrung und Kenntnis der Materie, aber ist nicht als Rechtsberatung oder dergleichen anzusehen

  13. #13
    Mitglied Avatar von FredSmiling
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    Hallo Zusammen!
    Ich habe jetzt mal erste Bilder eingestellt. Die Bilder sind unzensiert, aber meiner Meinung nach absolut jugendfrei. Wenn man sich erregen möchte, geht das bestimmt mit jeder Fernsehzeitung besser. Aber die sexuellen Vorlieben sind ja verschieden.


    Ich hoffe mal, dass ich mit den Bildern keine Probleme bekomme. Ihr könnt ja auch mal eure Einschätzung abgeben.

    Die neue Seite findet ihr hier: www.bleibtcool.de

    Viele Grüße,
    Fred

  14. #14
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    Ich würde dir empfehlen, deinem Hoster ein, zwei Bildbeispiele zuzumailen und zu fragen, ob diese Inhalte erlaubt sind.

    Ich hatte mal (von einem Rechtsanwalt geprüft) jugendschutzrechtlich unbedenkliche Aktfotos auf meiner 1und1-Webseite. Die Seite wurde dennoch von 1und1 abgeschaltet, und ich erhielt von deren Rechtsabteilung einen Brief mit der Aufforderung, die Bilder zu entfernen, da sie laut AGB* verboten seien. Im Wiederholungsfall hätte ich 5.000 Euro** zu bezahlen. Da alle bezahlbaren deutschen Shared-Hosting-Anbieter ähnliche Klauseln in ihren AGBs haben, hoste ich meine FSK16-Aktfotos jetzt (billiger) in den USA.

    Zeichnungen sind vermutlich etwas weniger "pornographisch", ich würde dennoch auf Nummer sicher gehen und beim Support anfragen.

    * Zitat: "Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben."

    ** Zitat: "Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde 1&1 unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.050,00 ( in Worten: fünftausendfünfzig Euro)."
    Geändert von Bob der Baumeister (09.08.2014 um 17:55 Uhr)

  15. #15
    Moderator Künstlerbereich Avatar von Fumetto
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    Kapiere ich nicht. Da geht es doch um "auf Gewinnerzielung gerichtete [...] pornographische und/oder erotische Inhalte". Wo liegt da die Gewinnerzielung, wenn man die Bilder als Künstler einfach online präsentiert?

  16. #16
    Mitglied Avatar von Elif
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    Sobald du die Aktfotos als Beispiele für buchbare Shootings präsentierst, ist das eine auf Gewinnerzielung gerichtete Leistung, die angeboten wird. Und ansonsten muss auch nur Werbung auf der Seite geschaltet sein, damit eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Die AGB haben zwar offensichtlich eine andere Definiton von erotisch bzw. pornografisch als das Jugendschutzgesetz (nämlich "Nacktbilder"), aber das können die ja auch handhaben, wie sie wollen... man sollte also wirklich genau auf die Formulierungen in den AGB achten :/

  17. #17
    Mitglied Avatar von FredSmiling
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    Zumindest wird auf Checkdomain nicht mit Strafen gedroht. Da die Seite bereits online ist, werde ich lieber keine schlafenden Hunde wecken.
    Wie "pornografisch" waren denn die Bilder, die online waren?
    Irgendwie scheint mir das Internet mittlerweile deutlich eingeschränkter zu sein, als das reale Leben. :-)

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