Doch, selbstverständlich können die Händler die trotzdem zurückgeben bzw."körperlos" remittieren.
Du solltest nicht davon ausgehen, dass die Regeln empfindlicher Sammler auch für das Massengeschäft Presse Grosso gelten.
Wo ich auch hinkomme, alleinstehende Kioske, Kioske in Einkaufszentren, lokale Bücherhändler und Supermärkte, die Alben sind oben immer ganz klein mit Kuli mit einer Nummer beschriftet. Jetzt wieder beim neuen Asterix.
Was soll der Mist? Natürlich kaufe ich die dann nicht un muss sie irgendwo online bestellen oder wenn ich Glück habe finde ich es an der Tanke.
Tankstellen machen das nämlich nicht.
Ich denke mir auch, die können die Händler dann ja nit einmal zurückgeben, wenn sie sie nicht verkaufen.
Ist das nur bei mir so?
Doch, selbstverständlich können die Händler die trotzdem zurückgeben bzw."körperlos" remittieren.
Du solltest nicht davon ausgehen, dass die Regeln empfindlicher Sammler auch für das Massengeschäft Presse Grosso gelten.
Vielleicht werden die Nummern vom regionalen Pressevertrieb angebracht. Mir sind hier solche Nummern nie aufgefallen.
Ich habe solche Nummern auch noch nie gesehen.
Wer solche Nummern anbringt, begeht streng genommen Sachbeschädigung.
Nö, begeht er nicht! Wenn er die draufschreibt und will sie zurückgeben, dann kann man ihm die Wertminderung in Rechnung stellen oder gar die Rücknahme verweigern. Ich muss auch keine Tageszeitung kaufen, die ich im Laden durchgeblättert haben. Man darf mir höchstens Unterschied zur Neuware in Rechnung stellen! Und wenn du die Alben bekritzelt kaufst, hast du Pech gehabt! Du konntest sie dir ja anschauen...
C_R
@Comic_Republic: Deine Argumentation entbehrt jeglicher Logik. Wenn man eine Wertminderung in Rechnung stellen kann, dann ja nur deshalb, weil die Ware beschädigt ist (=Sachbeschädigung). Wäre die Ware unbeschädigt, gäbe es keine Wertminderung. Es ist übrigens auch nicht der Käufer, der den Schaden hat, sondern der Verkäufer (weil der Käufer für ein bekritzeltes Heft nicht den vollen Preis bezahlen muss wie für ein unbekritzeltes Heft).
Wenn ich dir mit Kuli auf deine Tapete schreibe oder auf deinen Tisch oder auf dein T-Shirt, ist das auch Sachbeschädigung. Ein Asterix-Album bildet im Recht keine Ausnahme.
@Mythbuster: Da hast du Recht. Aber weiter oben wurde gemutmaßt, es könnte der Vertrieb sein, der die Nummern anbringt. Der Vertrieb ist zu keinem Zeitpunkt Eigentümer der Alben, er ist nur für kurze Zeit der Besitzer. In diesem Fall wäre es also fremdes Eigentum.
An meinem Beispiel: Dies ist die Rechtslage. Laut Wikipedia: "Sachbeschädigung ist ein Vergehen, bei dem die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache unter Strafe steht."
Wenn du mein Eigentum mit Kuli beschmierst, dann ist das Sachbeschädigung. Wenn der Laden (ich gehe mal davon aus, dass der Vertrieb kein 100.000 Exemplare nummeriert) seine Hefte beschmiert, ist das sein Problem. Ich kann mir meine Sachen ja auch selber anmalen, zerschnippeln oder verbrennen. Ist ja meins. Sachbeschädigung, kann man nur am Eigentum anderer begehen!
C_R
Gute Frage. Abgelaufene TV-Zeitschriften können ja auch zurückgegeben werden. Aber sowas wird ja einkalkuliert und der Händler bekommt, bei Dauer des Zustandes, weniger Exemplare zugeteilt! Und bei absichtlicher Beschädigung? Keinen Plan. Sollte man sich mal erkundigen. Ich frage einfach mal den Zeitungsdealer beim nächsten mal...
C_R
Der LADEN beschmiert keine Hefte. Es ist ein Mitarbeiter, der dies tut. Der Mitarbeiter ist aber nicht der Eigentümer der Alben. Falls der Mitarbeiter die Anweisungen seines Vorgesetzten befolgt, ist der Vorgesetzte dafür verantwortlich. Aber auch der Vorgesetzte ist in den allerallerallermeisten Fällen nicht der Eigentümer der Alben. Es ist also auch in deinem Beispiel fremdes Eigentum, das beschmiert wird.
Nur weil du es stumpf das dritte Mal behauptest, wird es nicht wahrer. Ein Tatbestandsmerkmal für diese mögliche Sachbeschädigung ist der Begriff "fremde Sache" (und nicht fremdes Eigentum). Und das trifft hier keineswegs so eindeutig zu wie du meinst.
Geändert von Hinnerk (28.10.2013 um 12:59 Uhr)
Nur weil du es stumpf nicht glaubst, wird es auch nicht unwahrer.
Eine fremde Sache ist nie dein Eigentum, also ist eine fremde Sache immer fremdes Eigentum. Folglich spielte es in meiner obigen Argumentation keine Rolle, ob man die Asterix-Alben als "fremde Sache" oder "fremdes Eigentum" bezeichnet. Aber danke für einen belanglosen Kommentar mehr, der die Diskussion in keiner Weise vorantreibt oder bereichert.
Übrigens: Wikipedia erklärt: "Fremd ist eine Sache, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist."
Meine Argumentation war also absolut korrekt: Der Mitarbeiter, der die Alben vollkritzelt, ist wie gesagt nicht der Alleineigentümer, er ist sogar überhaupt nicht der Eigentümer. Und herrenlos sind die Alben auch nicht.
Ich ahnte ja schon immer, daß Wikipedia jederzeit ein Jurastudium ersetzen kann. Danke für deine mühsam gewonnen Erkenntnisse.
lol. Um den Begriff Sachbeschädigung zu verstehen, muss man echt kein Jurastudium haben. Oder musst du auch ein Medizinstudium haben, um deine Hühneraugen behandeln zu können?
Was du mit obigem Kommentar sagen möchtest, ist unklar. Ich vermute, du möchtest suggerieren, dass der Wikipediaeintrag nicht korrekt ist, weil Wikipediaeinträge per se nicht korrekt sein können. Leider irrst du dich hier erneut. Wikipedia zitiert hier absolut korrekt aus dem Strafrecht.
Man braucht auch keinen Knigge, um zu wissen wie schlechtes Benehmen geht. Klar. Der schlechterzogene Bürger leitet daraus ab, dass man alles ohne Studium erklären kann. Juristen, Programmierer, Naturwissenschaftler etc. können ein Klagelied singen von Amateuren, die meinen, bessere Kenntnis zu haben als einer, der den beruf gelernt hat. Zumal es diesen meist an Benehmen mangelt.
Das Ding hier gerät völlig aus dem Ruder. Winzige Bleistiftziffern sind keine Sachbeschädigung, sondern nur winzige Bleistiftziffern. Die ich übrigens noch nie gesehen habe. Mein Kaufland-Asterix hat die nicht, und auch sonst keiner. Es mag sich um eine lokale Eigenheit handelt, ich halte aber viel eher das Problem für höchstens semi-existent. Ich halte es aber auch nichtmal für ein Problem, offen gesagt, sondern für Sammler-Mimimi.
Ach ja: der Händler (resp. Zwischenhandel) kauft die Ware und ist somit bis zum Weiterverkauf Eigentümer der Ware. Das ist wichtig, weil er nur so z.B. Ladendiebstahl als Schaden geltend machen kann. Der Auslieferer stellt ihm dabei die Ware in Rechnung, ob und welche Remissionsmöglichkeiten existieren und welche Zahlungsfristen und Verrechnungsmöglichkeiten vorliegen, ist unterschiedlich geregelt und ausgehandelt. Der Handel ist nicht Agent des Herstellers (schon weil er die Ware verschiedener Hersteller anbietet), sondern gleichberechtigter (Handels-)Partner der Hersteller bzw. Auslieferer. Erst mit dem Bezahlvorgang beim Händler geht die Ware in den Besitz des Endkunden über.
Eine Sachbeschädigung muss erheblich sein, um als solche zu gelten. Gerne spiele ich Prozeßbeobachter beim Prozeß um die Kuliziffern als Sachbeschädigung, Gesamtschaden 6,50 EUR, Angeklagter: der deutsche Handel, Geschädigter: die deutschen Sammler, und beim Beweis der Erheblichkeit der Tat.
Ich kenne hier auch einen Supermarkt, der schön regelmäßig auf allen Lustigen Taschenbüchern fett mit Leuchtstift die Seiten markiert. Günstiger werden diese Mängelexemplare deshalb natürlich nicht, handelt es sich doch um Neuware. Als sammelnder Kunde drehe ich mich daher immer dreimal im Kreis und rufe laut "Mimimi!". Einmal bin mit den Exemplaren zu einer Verkäuferin gegangen und habe angefragt, ob sich das nicht abstellen lassen kann. Sie wollte die Urgenz weiter geben. Die Bücher werden immer noch bemalt. Ich kaufe sie eben nicht.
In Wiener Comicläden wird gerne ein österreichischer Phantasiepreis mit Bleistift auf die Innenseite der Alben gekritzelt. Manchmal ist mir das wurscht, manchmal nicht.
Meine Mutter streicht gerne mit nicht abwaschbarem Filzstift die Preise auf der Rückseite von Comicbüchern aus. Damit ich nicht weiß, wie viel sie ausgegeben hat. Sie darf mir jetzt keine Comics mehr schenken, ich kaufe mir sie als Erwachsener jetzt selbst. Mimimi!
In diversen Comicläden war es lange Jahre üblich, den Preis mit Bleistift auf die weißen Innenseiten der Alben zu schreiben, wenn der Verlag keinen aufgedruckt hatte.
Letztlich gehört das Kiosk-"Problem", aber ja nicht mal hier ins Thema "Ehapa Comic Collection".
Mein Verdacht ist, dass da irgendwo Leute sind die denken: Ah, da kommt der Kramer. Schnell noch was auf die Alben geschrieben.
Für eine Sachbeschädigung muss eine Sache welche nicht im Alleineigentum der Person steht, vorsätzlich beschädigt werden.
Da man hier nicht genau sagen kann wer zu welchen Zeitpunkt alleiniger Eigentümer ist und wer die Sache beschädigt hat, müsste dies erst genau geprüft werden.
Unterstellen wir mal es war eine fremde Sache, dann muss sie beschädigt sein, der Schaden muss in der Materie sein.
Also der Schaden muss so sein, dass es keine Möglichkeit gibt es in den Ursprungszustand zurückzuversetzen.
Lässt es sich also wegradieren, ohne eine Beschädigung zu hinterlassen, liegt keine Sachbeschädigung vor. Muss man aber so radieren, dass es Spuren hinterlässt, würde eine Sachbeschädigung vorliegen.
Unterstellen wir dies auch, braucht es den Vorsatz.
Und daran scheitert es auf jeden Fall, denn dafür muss die Person, den Schaden, sagen wir mal grob mit Wissen und Wollen beschädigen und dies liegt bestimmt nicht vor.
Er könnte zwar wissen, dass es dadurch zur Beschädigung der Sache kommt, die wäre aber maximal grobe Fahrlässigkeit. Und somit ist die Sachbeschädigung vom Tisch.
Privatrechtlich könnte der Eigentümer zu diesem Zeitpunkt Schadensersatz nach § 823 I BGB wegen unerlaubter Handlung verlangen, aber dies wäre jetzt schon ein ziemlich weites Feld.
Aber da dieser ,,Schaden'' ja schon vorhanden ist als du es kaufst, kannst du keinen verantwortlich machen.
Du kannst Nachbesserung verlangen, mehr aber nicht.
Geändert von New-York23 (29.10.2013 um 22:37 Uhr)
Remittenden dürfen gar nicht verkauft werden , sondern nur sogenannte Mängelexemplare ; Die werden dann zu reduzierten Preisen veräußert . Hier liegt ein Schaden an der Ware vor, wer auch immer dafür verantwortlich ist . Wenn man es nicht sofort beim Kauf merkt , sollte man es später versuchen beim Händler zurückzugeben im Rahmen einer Kulanz und ihn darauf hinweisen das eventuell auch andere Exemplare davon betroffen sind .
Hier wird doch so gerne wiki zitiert :
Remission :
http://de.wikipedia.org/wiki/Remission_(Handel)
Remittende :
http://de.wikipedia.org/wiki/Remittende
An der Sache liegt kein Schaden vor, sondern ein Mangel, von daher kann man z.B. Nacherfüllung verlangen.
Was ein Sachmangel ist wird in § 434 BGB erläutert.
Es muss aber geprüft werden, ob auch ein Sachmangel vorliegt.
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