[Update] »Naruto« bekommt ungeschnitten FSK 16
AN GRÜNWALD/STUTTGART. Der Anime »Naruto«, den RTL II für sein selbsternanntes Zielpublikum, die Kinder, eingekauft hat, ist eine FSK 16-Serie. Dies ist das vorläufige Urteil der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) bezüglich der getesteten ungeschnittenen Episode 19 mit dem deutschen Titel »Abschied nehmen«.
Wie die anderen Folgen 20, 21 und 22 hat die RTL II-Version die Einstufung einer FSK 12 bekommen.
Das Ergebnis der FSK ist für RTL II und Panini in mehrfacher Hinsicht eine absolute Blamage. Zum einen wird der Standpunkt des Münchner Senders RTL II widerlegt, unzensierte Animeserien mit einer FSK 12 herunterschneiden zu müssen, um sie im Kinderprogramm zeigen zu können.
Hiermit hatte RTL II-Pressesprecher Frank Nette bisher stets die »nötige« Schnittbearbeitung bei »Detektiv Conan« verteidigt. Dieses Argument ist nun unwiderruflich hinfällig. Als Zusatz ist zu erklären, dass die bisher getesteten Episoden von »Detektiv Conan« ungeschnitten - bis auf eine Ausnahme - generell eine »Ohne Altersbeschränkung« oder eine FSK6 erhalten haben. Die Doppelfolge »Mord unter Freunden« hat nur deshalb eine FSK 12 bekommen, da es sich bei dem Mordopfer um eine Person handelt, die in einer freundschaftlichen Relation zu den Hauptcharakteren steht.
Rein theoretisch hätte RTL II auch die bisher ausgestrahlten Episoden von »InuYasha« ungeschnitten zeigen können, da sie wie »Naruto« mit einer FSK 12 bewertet wurden.
Panini hat derweil Einspruch gegen die Bewertung der FSK erhoben. Der Ausschuss der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft beschäftigt sich nun mit der Episode. Die Panini Verlags GmbH wird die Episode 19 allerdings auf jeden Fall auf DVD ungeschnitten veröffentlichen, egal welche Einstufung sie erhalten wird.
Kommentar: Welche Schlüsse lassen sich aus der FSK-Bewertung ziehen?
Die aktuelle Bewertung der FSK verschärft die Situation zwischen RTL II und seinen Kritikern um ein Weiteres. Hier wird schnell klar, nach welchem Prinzip der Sender seine Serien im Mittagsprogramm ausstrahlt:
Sollte auch nur ein kleines Anzeichen von Blut oder einer ähnlichen Darstellung erscheinen, wird die Serie nur geschnitten ausgestrahlt. Der Fakt, dass die Episode geschnitten ausgestrahlt werden, ist hierbei für RTL II das Wichtigste. Ob diese Schnitte überhaupt einen Anlass zu einer Vermilderung des Inhaltes beiwirken, wird völlig außer Acht gelassen. Diese Inkompetenz der Jugendschutzbeauftragten bei RTL II wird auch bei dem Beispiel »Naruto« deutlich. RTL II hat Panini mit der Schnittbearbeitung der Serie beauftragt und daraufhin die bearbeitete Version gezeigt. Dass die Bearbeitung fast völlig nutzlos gewesen ist und die RTL II-Jugendschutzabteilung nicht eingegriffen hat, belegt die oben dargelegte These.
Auf der anderen Seite muss man sich fragen, weshalb RTL II überhaupt »Naruto« in seinem Kinderprogramm ausstrahlt. Hätte man sich vorher genauer mit der Serie beschäftigt, hätte man sie gar nicht erst ausgestrahlt. Im Vergleich mit anderen Serien könnte RTL II in seinem eigenernannten Programm für Kinder ebenso gut »CSI« oder den Anime »Hellsing« zeigen. Ein anderer Sender würde diese Serien niemals am Mittag geschnitten ausstrahlen und als Programm für Kinder anpreisen.
Ob sich die Situation mit der am 6. März 2007 anlaufenden zweiten Staffel ändern wird, bleibt bis Dienstag abzuwarten.
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