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Thema: Gesetze

  1. #1
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    Gesetze

    Liest hier jemand das Gesetzbuch oder studiert sogar Jura? Kennt ihr sozusagen eure Rechte und zitiert bei Bedarf das entsprechenden pharagrafen?
    Oder seit ihr schon mal erwischt geworden als ihr gegen das Gesetz verstossen habt? Oder haltet ihr immer jedes Gesetz 100 prozent ein?

    das hab ich im internet gefunden
    lustige gesetze aus den usa

    Ein paar unglaubliche amerikanische Gesetze

    Hier die wunderbarsten amerikanischen Gesetze, die übrigens immer noch Gültigkeit haben, so wie es im Focus Nr. 45/99 steht!


    Missouri: In St. Louis darf die Feuerwehr Frauen nur dann aus brennenden Häusern retten, wenn sie vollständig bekleidet sind.

    Alabama:
    Männer dürfen ihre Ehefrauen nur mit einem Stock prügeln, dessen Durchmesser nicht größer ist als der ihres Daumens.

    Kalifornien:
    In L.A. darf man nicht zwei Babys gleichzeitig in derselben Wanne baden.

    Alaska:

    In Fairbanks dürfen es Bewohner nicht zulassen, dass sich Elche auf offener Straße paaren.

    Arkansas:
    Flirten in der Öffentlichkeit in Little Rock = 30 Tage Gefängnis

    Florida:
    Ledige, geschiedene und verwitwete Frauen dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht Fallschirm springen.

    Idaho:
    In Coeur d'Alene steht Sex im Auto unter Strafe, Polizisten, die die "Täter" ertappen, müssen vor der Festnahme jedoch hupen und dann 3 Minuten warten.

    Kansas:
    In Wichita ist die Misshandlung der Schwiegermutter kein Grund zur Scheidung.

    Kentucky:

    Frauen dürfen nicht im Badeanzug auf die Straße - es sei denn, sie wiegen weniger als 42 bzw. mehr als 92 Kilo, oder sie sind bewaffnet.

    Massachusetts
    :
    In Salem dürfen selbst verheiratete Paare nicht nackt in Mietwohnungen schlafen.

    Nebraska:
    In Hastings müssen Ehepartner beim Sex Nachthemden tragen.

    New York:
    In Brooklyn dürfen Esel nicht in Badewannen schlafen (!?)

    North Carolina:

    Paare dürfen nur dann in einem Hotelzimmer schlafen, wenn die Betten einen Mindestabstand von 60 Zentimetern haben.

    Ohio:
    In Oxford dürfen sich Frauen nicht vor Bildern, die Männer zeigen, ausziehen.

    Oregon:
    In Willowdale dürfen Ehemänner beim Sex nicht fluchen.

    South Carolina:
    Ohne offizielle Erlaubnis darf niemand in Abwasserkanälen schwimmen.

    Texas:
    In San Antonio ist der Gebrauch von Augen und Händen beim Flirten illegal.

    Utah:
    In Tremonton ist Sex im Notarztwagen während eines Rettungseinsatzes verboten.
    Virginia:
    In Lebanon dürfen Männer ihre Ehefrau nicht per Fußtritt aus dem Bett befördern.

    Washington D. C.:
    Sex ist nur in der Missionarsstellung erlaubt, alle anderen Positionen stehen unter Strafe.

    Und zum Schluss das absolute Highlight:

    Wisconsin:
    In Connorsville dürfen Männer nicht ihr Gewehr abfeuern, während ihre Partnerin einen Orgasmus hat...

    :tock:

  2. #2
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    meinst du wirklich das das alles so stimmt??

    wenn ja würde es mich mal interessieren, wie es zu solchen Gesetzen gekommen ist... Es ist ja so, dass irgendjemand dazu einen Anstoss gibt, weil er sich selbst durch irgendetwas in seiner Würde etc. verletzt fühlt...
    Wie ist das dann bei diesen Gesetzen? Zum Beispiel das mit dem Esel in der Badewanne, wen stört das??

    Und bei manchen Gesetzen kann man den Verstoss auch gar nicht feststellen, denn ich glaube nicht, dass in Nebraska Polizisten zugucken wie andere miteinander schlafen und darauf aufpassen, dass das Nachthemd nicht ausgezogen wird...

  3. #3
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    Das vll nicht, aber rein theoretisch könnte der eine Ehepartner den anderen anzeigen (wenns nicht mehr so läuft und man dem anderen eins auswischen will *g*)

    Allerdings kann ich mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass diese Gesetze noch geahndet werden. Das wäre in einem Land, dass sich die Freiheit jedes Individuums auf die Fahnen geschrieben hat, dann doch zu lächerlich...

  4. #4
    Mitglied Avatar von Luc
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    deseert island, ´haste nciht seber noch laiter solcher gesetze auf lager? xD


    also, wies dazu kommt:
    das sind uralte gesetze, die eben immer noch gelten... die kamen meist wegen einem einzelfall zustande---

    wenn ein esel in der badewanne ist z.b... dann kann ja irgendjemand nicht darin baden... dann müsste er dreckig bleiben und dann kann er ja den besitzer des esels verklagen, dass er dreckig is und deswegen ne krankheit hat, weilk der esel in der badeweanne war. dann sgat der andere z.b. ja, esel in der badewanne wären net verboten udn dnsn macht der richter ebn kurzerhand (nach bestechung ) ein gestez, das es verbotern is

    das aus kentucky versteh ich aba schon.. da gehz wohl um vergewaltiogung ^^ also wer unter 42kg oder über 95kg wird wohl nich vergewaltigt... oder man ist bewaffnet.. das sind alles anti-vergewaltigungsmaßnahmen xD"


    ach ja: armer george w. bush ô.ô

  5. #5
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    Original von LuC
    also, wies dazu kommt:
    das sind uralte gesetze, die eben immer noch gelten... die kamen meist wegen einem einzelfall zustande---
    Weißt du woher?

    Zumal das keine Begründung ist. Gesetze, die man für überholt hält, soll man abschaffen, wenn man meint, dass sie richtig sind, soll man sie durchsetzen. Aber sowas ist doch Schwachsinn (genauso schwachsinnig wie die Tatsache, dass in der hessischen Verfassung noch die Todesstrafe vorgesehen ist)

    dann sgat der andere z.b. ja, esel in der badewanne wären net verboten udn dnsn macht der richter ebn kurzerhand (nach bestechung ) ein gestez, das es verbotern is
    Ich weiß nicht, wo du lebst, aber hast du schon mal einen Richter gesehen, der Gesetze macht? Richter legen Gesetze aus, Parlamente machen sie. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun (auch wenn Richter oft unter der Inkompetenz des Gesetzgebers zu leiden haben)

    das aus kentucky versteh ich aba schon.. da gehz wohl um vergewaltiogung ^^ also wer unter 42kg oder über 95kg wird wohl nich vergewaltigt... oder man ist bewaffnet.. das sind alles anti-vergewaltigungsmaßnahmen xD"
    Das ist Blödsinn, mit dem Argument wäre ja auch jede Frau selbst an ihrer Vergewaltigung schuld, weil sie sich ein bisschen aufreizender gekleidet hat.
    Außerdem soll es Männer geben, die auf besonders dünne oder dickere Frauen stehen. Danach müsste man es also ganz verbieten, und nicht nur teilweise.


    ach ja: armer george w. bush ô.ô
    Wieso?

  6. #6
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    ich finde grad die Datei nicht mehr wo das alles drinsteht, Luc...

    egal, wenn die Gesetze überholt wären, würden sie ja nicht mehr gelten. Das tun sie aber...
    oder kann man gesetze in amerika nicht ausstreichen?!

  7. #7
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    Original von Desert Island
    egal, wenn die Gesetze überholt wären, würden sie ja nicht mehr gelten. Das tun sie aber...
    oder kann man gesetze in amerika nicht ausstreichen?!
    Überholt (= etwas für rückständig halten) heißt ja nicht, dass sie nicht mehr gelten.

    Und man kann Gesetze immer aufheben, dazu braucht es nur einen Beschluss des zuständigen Gesetzgebers. Ansonsten wäre ein Rechtssystem ja auch gar nicht in der Lage, sich an Veränderungen anzupassen.

  8. #8
    Mitglied Avatar von Luc
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    Original von Hikaru-chan
    Original von LuC
    also, wies dazu kommt:
    das sind uralte gesetze, die eben immer noch gelten... die kamen meist wegen einem einzelfall zustande---
    Weißt du woher?

    Zumal das keine Begründung ist. Gesetze, die man für überholt hält, soll man abschaffen, wenn man meint, dass sie richtig sind, soll man sie durchsetzen. Aber sowas ist doch Schwachsinn (genauso schwachsinnig wie die Tatsache, dass in der hessischen Verfassung noch die Todesstrafe vorgesehen ist)
    woher? nö. aba neue gesetze werden es wohl nciht sein.... hab nie bezwefelt dass es schwachsinn ist

    dann sgat der andere z.b. ja, esel in der badewanne wären net verboten udn dnsn macht der richter ebn kurzerhand (nach bestechung ) ein gestez, das es verbotern is
    Ich weiß nicht, wo du lebst, aber hast du schon mal einen Richter gesehen, der Gesetze macht? Richter legen Gesetze aus, Parlamente machen sie. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun (auch wenn Richter oft unter der Inkompetenz des Gesetzgebers zu leiden haben)
    ich sagte die sind von früher.- irgendwann im 18. jahrhundert oder so vielleicht (z.b. das mit dem esel ) da war das vielle4icht noch alles ganz anders ich weiß, das mit dne autos muss neuer sein brauchste mir jez net zu erzählen

    das aus kentucky versteh ich aba schon.. da gehz wohl um vergewaltiogung ^^ also wer unter 42kg oder über 95kg wird wohl nich vergewaltigt... oder man ist bewaffnet.. das sind alles anti-vergewaltigungsmaßnahmen xD"
    Das ist Blödsinn, mit dem Argument wäre ja auch jede Frau selbst an ihrer Vergewaltigung schuld, weil sie sich ein bisschen aufreizender gekleidet hat.
    Außerdem soll es Männer geben, die auf besonders dünne oder dickere Frauen stehen. Danach müsste man es also ganz verbieten, und nicht nur teilweise.
    dasis mir klar, aber denen die das gesetz verabschiedet ahben wohl nicht und der täter hätte damals bevor das gesetz gültig wurde jsa sagfen können die frau habe es provoziert.. und dadurch aknn ja sowas zustande kommen... is alles was ich hier sage meine eigne meinung?? nein. das sind vermutungen welche meinung idioten, die solche gesetze machen haben

    ach ja: armer george w. bush ô.ô
    Wieso?
    wo wohnt er?
    und welches gesetz gibt es dort?

  9. #9
    Mitglied Avatar von Turmfalke
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    aber mit manchen gesetzen stellen die sich auch selber ein bein z.B.:

    die Gohstrider auf der Autobahn, kann man nicht ohne beweise verhauften, auch wenn jeder weiß wer der jenige ist. Auch darf man die gemachten Videos nicht als beweisstücke nehemn :rolleyes2:
    "Die Dunkelheit ist großzügig."

  10. #10
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    aber die videos sind doch beweise...

    (ps: was is ein gohstrider? is das einer, der zu schnell fährt oder so?)

  11. #11
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    Original von LuC
    woher? nö. aba neue gesetze werden es wohl nciht sein.... hab nie bezwefelt dass es schwachsinn ist
    Du solltest dir abgewöhnen, Vermutungen als Tatsachen darzustellen.
    Außerdem bezog ich mich hauptsächlich darauf bezogen, wie du darauf kommst, dass es sich immer um Einzelfälle gehandelt hat.

    ich sagte die sind von früher.- irgendwann im 18. jahrhundert oder so vielleicht (z.b. das mit dem esel ) da war das vielle4icht noch alles ganz anders ich weiß, das mit dne autos muss neuer sein brauchste mir jez net zu erzählen
    Weißt du woher? Du vermutest doch nur.
    Außerdem ist es egal, von wann die Gesetze sind. Die USA waren seit ihrer Gründung eine Demokratie und die hat Gewaltenteilung. Kein Richter in einer Demokratie erlässt Gesetze, das würde allem zuwiderlaufen, was diese Staatsform ausmacht.

    Außerdem gibt es, afaik, auch in den USA den Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz". Und das heißt, dass sich der Badewannenfall so wie du ihn geschildert hast, nicht zugetragen haben kann, weil da das Gesetz erst während der Verhandlung zustanden gekommen wäre und damit auf den Angeklagten nicht mehr anwendbar wäre.

    dasis mir klar, aber denen die das gesetz verabschiedet ahben wohl nicht und der täter hätte damals bevor das gesetz gültig wurde jsa sagfen können die frau habe es provoziert.. und dadurch aknn ja sowas zustande kommen... is alles was ich hier sage meine eigne meinung?? nein. das sind vermutungen welche meinung idioten, die solche gesetze machen haben
    Du solltest dir wirklich angewöhnen, Vermutungen deutlich zu machen.

    wo wohnt er?
    und welches gesetz gibt es dort?
    Wenn es ihn stört, soll er ne Vorlage einbringen, und die Gesetze abschaffen. Er ist wahrscheinlich einer der wenigen, der das ohne Probleme kann, also versteh ich nicht, wieso ausgerechnet er arm sein soll.

    Edit:
    @Desert Island
    Nur weil Videos Beweise sind, heißt das nicht, dass diese auch vor Gericht anerkannt werden. Wenn das Video als Beweis nicht zugelassen ist, dann muss ein Richter die Lage so beurteilen, als ob er das Video nie gesehen hätte. So kann es sein, dass ein Angeklagter trotzdem freigesprochen werden muss, obwohl es Beweise gibt, dass er schuldig ist.

  12. #12
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    Interessant find ich ja auch folgende Paragraphen aus dem deutschen BGB:

    § 961 BGB
    Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen
    Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.

    Kommentar: Empfehlenswert ist, sich als Imker einen kleinen Jägerstand einzurichten, den Sie Tag und Nacht besetzen sollten, um den Freiheitsdrang der eigenen Bienenvölker im Auge zu behalten. Falls es um Ihre Kondition nicht so gut bestellt ist, könnten Sie vorsorglich einen afrikanischen Zulu anheuern, der es seit Kindheit an gewohnt ist, tagelang durchzulaufen. Haben Sie also Mitleid, wenn Sie einen röchelnden Imker im Straßengraben liegen sehen - der arme Mann hat gerade die Herrschaft über ein ganzes Volk verloren.

    Eine Anmerkung am Rande: Der Ergänzungssantrag der Grünen Fraktion - den Bienchen entweder kleine Fußschellchen anzulegen (damit man den Standort akustisch ermitteln kann) oder für die Arbeiterinnen kleine Namensschildchen anzufertigen - wurde leider von der Opposition abgelehnt.

    § 962 BGB
    Verfolgungsrecht des Eigentümers
    Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.

    Kommentar: Wenn Sie am Sonntag morgen friedlich auf der Veranda beim Frühstück sitzen, muß der gehetzt wirkende Mann, der aus dem Gebüsch bricht und "Halt" oder "Hierbleiben" schreit, muß nicht unbedingt ein Verrückter oder ein Einbrecher sein. Selbst wenn er mit einer Brechstange die Holzverkleidung Ihres Hauses demontiert und dabei "Kommt raus ihr kleinen Bastarde" ruft, sollte man keine voreiligen Schlüsse ziehen. Mein Rat: Rufen Sie nicht gleich bei der Polizei an, sondern erkundigen Sie sich freundlich bei ihm, ob er zufällig ein Imker ist.

    § 963 BGB
    Vereinigung von Bienenschwärmen
    Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.

    Kommentar: Falls mehrere Verrückte durch ihren Garten hetzten und "Halt", "Hierher" schreien, rate ich Ihnen nicht jeden einzelnen anzusprechen, was ziemlich aufwendig wäre. Stellen Sie sich einfach in Ihren Garten und schreien: "Sagt mal, kann es sein, daß ihr alle Imker seid?"

    Wenn die Anwesenden nicken, wissen Sie, daß alles in Ordnung ist. Leider hat es der deutsche Gesetzgeber versäumt, die Gartenbesitzer darüber zu informieren, was zu tun sei, wenn sich mehrere Imker in Ihrem Garten beim Auszählen der Bienen in die Haare geraten. Immerhin kann das akribische Auszählen eines ganzen Bienenvolkes einige Zeit in Anspruch nehmen. Zur Not können Sie die streitenden Imker auf die gesetzlichen Ruhezeiten verweisen, und anmerken, daß Sie bitte in Zimmerlautstärke weiterstreiten sollen.

    § 964 BGB
    Vermischung von Bienenschwärmen
    Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarme erlöschen.

    Kommentar: Bienen nisten sich gerne in Hohlräumen von Bäumen ein. Falls sich so ein Baum in Ihrem Garten befindet, kontrollieren Sie gelegentlich, ob sich im Geäst ein paar streidende Imker befinden. Ein Indiz dafür könnte sein, daß sich die Baumbewohner darüber streiten, wer zuerst da war. Drohungen wie - "Wenn Ihr nicht sofort da runterkommt, dann säge ich den Baum um." - sollten Sie unterlassen. Die streitenden Imker könnten sich zusammentun und beschließen, Sie wegen Nötigung oder angedrohter Körperverletzung zu verklagen.

    Seien Sie als Grundstücksbesitzer also künftig etwas vorsichtiger, wenn sich Verrückte in Ihrem Garten tummeln. Es könnten Imker sein ...
    xDD ein Paradebeispiel um 8.Klässlern das BGB näher zu bringen

  13. #13
    Mitglied Avatar von Black Sheep
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    RE: Gesetze

    Original von Shirin
    Liest hier jemand das Gesetzbuch oder studiert sogar Jura?
    Ich musste mich, in meiner Ausbildung, gezwungenermaßen mit dem Gesetzen auseinandersetzen. Am Anfang war das für mich der reinste Paragraphendschungel . Hat eine Zeit lang gedauert bis ich damit zurechtkam. Wenn man aber mit den Paragraphen umzugehen weiß, ist es doch eine ganz praktische Sache vorallem wenn man Ärger mit Ämtern hat

    Original von Shirin
    Kennt ihr sozusagen eure Rechte und zitiert bei Bedarf das entsprechenden pharagrafen?


    Original von Shirin
    Oder seit ihr schon mal erwischt geworden als ihr gegen das Gesetz verstossen habt? Oder haltet ihr immer jedes Gesetz 100 prozent ein?
    Nein, erwischt noch nicht . Aber gegen Richtlinien hab ich schon verstoßen... waren aber nur ein paar Ordnungswidrigkeiten. Ich hätte bestimmt schon den einen oder anderen Euro zahlen müssen.

  14. #14
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    Naja, aber das ist ein echtes Problem, das muss geregelt werden, ne? Schließlich kosten Bienen ja auch was und wenn die einfach wegfliegen, dann ist doch wirklich die Frage, wem der Schwarm jetzt gehört *g*

    Den besten Paragraphen hast du aber noch gar nicht gefunden:
    §919 Grenzabmarkung
    Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.
    Wer findet den Witz?

  15. #15
    Mitglied Avatar von Luc
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    wo is da ein witz? ich kann verlangen dass mein nachbar mit mir zusammen z.b. einen zaun als grenze zieht. wenn der zaun vom wind verweht wird oder kaputt geht muss er mir eben beim zusammenbasteln helfen. ô.ô

  16. #16
    Mitglied Avatar von Black Sheep
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    Original von Hikaru-chan
    §919 Grenzabmarkung
    Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.
    Wer findet den Witz?
    meinst du das?

  17. #17
    Mitglied Avatar von Luc
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    Original von Deedlit100
    Original von Hikaru-chan
    §919 Grenzabmarkung
    Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.
    Wer findet den Witz?
    meinst du das?
    ah, das xD stimmt... verrückt geworden

    ok... wahrscheinlich meinen die, dass das "ist" auf "verrückt" und auch auf "unkenntlich geworden" ist.... oder eben "geworden ist" auf "verrückt" und "unkenntlich".. hmm...

  18. #18
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    Original von Deedlit100
    Original von Hikaru-chan
    §919 Grenzabmarkung
    Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.
    Wer findet den Witz?
    meinst du das?
    Jaaaaaa, die Kandidatin hat 100 Gummipunkte Schon dumm, wenn der Gesetzgeber kein Deutsch spricht *g*

  19. #19
    Mitglied Avatar von Black Sheep
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    Original von LuC
    Original von Deedlit100
    Original von Hikaru-chan
    §919 Grenzabmarkung
    Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.
    Wer findet den Witz?
    meinst du das?
    ah, das xD stimmt... verrückt geworden

    ok... wahrscheinlich meinen die, dass das "ist" auf "verrückt" und auch auf "unkenntlich geworden" ist.... oder eben "geworden ist" auf "verrückt" und "unkenntlich".. hmm...
    hä?
    Die meinen bestimmt nicht das verrückt=Irr, Tobsüchtig sondern eher das verrückt=verstellt, verräumt, anders gestellt.
    wolltest du vielleicht das sagen?

  20. #20
    Mitglied Avatar von Skullman1985
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    Original von Deedlit100
    hä?
    Die meinen bestimmt nicht das verrückt=Irr, Tobsüchtig sondern eher das verrückt=verstellt, verräumt, anders gestellt.
    wolltest du vielleicht das sagen?
    was die meinen und was da steht sind aber zwei völlig verschiedene dinge ^^

    also, wenn dein Zaun behauptet er wäre eine Kuh muss dein Nachbar die Psychatriekosten mitzahlen ô_Ô ... :bigt:

  21. #21
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    Von diesen interessanten wie mittlerweile schon wirklich amüsanten Gesetzen aus den Staaten habe ich auch schon gelesen... Übrigens auch auf mehreren Witze-Seiten, sind also dort ziemlich populär. Aus dem deutschen Stafrecht habe ich bisher noch nichts gelesen, die Paragraphen zu den Bienenschwärmen etc. waren die ersten... In diesem Falle handelt es sich aber zumindest um aktuelle Sachverhalte, die einer Klärung bedürfen. Aber ein Esel in der Badewanne? Na gut.

    Was veraltete aber existente Gesetze in Deutschland betrifft, erinnere ich mich nur immer wieder an die hessische Landesverfassung, laut der die Todesstrafe noch nicht abgeschafft wurde. Hinfällig ist dieses Gesetz ohnehin, da Bundesrecht Landrecht bricht, aber irgendjemand könnte sich dennoch die Mühe machen, das schlichtweg anzupassen.

    An Gesetze halten... Ich habe noch nie einen Blick in das StGB oder BGB geworfen, aber zumindest existiert in mir der Drang, in Delikte verwickelt und bei Ordnungswidrigkeiten möglichst nicht erwischt zu werden. Kurz: Wenn nicht gerade der Polizeiwagen nebenan parkt, gehe ich ohne Bedenken bei freier Straße bei Rot über die Ampel.

  22. #22
    Mitglied Avatar von Black Sheep
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    Hab zum Thema deutsche Gesetze noch das im Net gefunden:

    §1300 des deutschen BGB (Beiwohnung) gestattet es Frauen, welche von ihren Verlobten verlassen werden, für den geleisteten Sex Schadensersatz zu verlangen, sofern sie in einer gemeinsamen Wohnung zusammengelebt haben.
    [Der § 1300 BGB wurde im Zuge des Gesetzes zur Neuordnung des Eheschließungsrechts am 4.5.1998 mit Wirkung zum 1.7.1998 aufgehoben]

    In Deutschland verbietet §50 der StVO (Strassenverkehrsordnung) u.a. das Radfahren auf der Insel Helgoland.

    In Deutschland ist es im gesamten Bundesgebiet verboten, gefangene Fische, die über dem Mindenstmaß liegen, in das Gewässer zurückzusetzten.

  23. #23
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    Original von Elektra
    Aus dem deutschen Stafrecht habe ich bisher noch nichts gelesen, die Paragraphen zu den Bienenschwärmen etc. waren die ersten...
    War auch Zivilrecht... *g*

    Was veraltete aber existente Gesetze in Deutschland betrifft, erinnere ich mich nur immer wieder an die hessische Landesverfassung, laut der die Todesstrafe noch nicht abgeschafft wurde. Hinfällig ist dieses Gesetz ohnehin, da Bundesrecht Landrecht bricht, aber irgendjemand könnte sich dennoch die Mühe machen, das schlichtweg anzupassen.
    Wir hatten das gerade letzte Woche in der Staatsorga-Vorlesung. Das Problem an diesem Artikel der Verfassung ist: Er kann nur durch eine Volksabstimmung (auf Landesebene) abgeschafft werden. Bisher hat sich aber noch kein Ministerpräsident getraut, den Artikel auch wirklich zur Abstimmung zu stellen, weil die öffentliche Meinung recht wankelmütig ist. Würde zum Beispiel ein paar Tage vor der Volksabstimmung mal wieder ein Kind missbraucht und getötet oder eine junge Frau vergewaltigt, dann wäre die Gefahr ziemlich groß, dass die Bevölkerung für die Beibehaltung des Artikels stimmen würde. Das macht zwar in der Sache keinen Unterschied (wie du richtig sagst: Bundesrecht bricht Landesrecht), aber es wäre extrem peinlich.
    Deshalb macht das keiner, unter keiner Regierung, egal welcher Farbe *ggg*

  24. #24
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    aus den Deutschen Gesetzen hab ich noch ein paar komische Beispiele:

    StVo:

    - Durch Lärmbelästigung, verursacht durch lautes Türschlagen,
    muss man 10 € Bußgeld bezahlen.

    - wenn man mit quietschenden reifen in eine Kurve fährt (10€)

    - wenn die Reifen beim Parken quer zur Straße stehen (15€)

    Allgemein:

    - Wer an Sonn- und Feiertagen öffentlich bemerkbare Arbeiten verrichtet zahlt 20 €

    - wenn man mit einer pappnase, einem falschen Bart oder einem bemalten Gesicht an einer öffentlichen Veranstaltung oder Umzügen teilnimmt muss mit 12 Monaten Gefängnis oder einer Geldstrafe rechnen (Vermummungsverbot)

    - Wer in Deutschland als Deutscher Staatsbürger einen Handwerksbetrieb gründen will, braucht dazu einen Meisterbrief. Wer als EU-Ausländer in Deutschland einen Handwerksbetrieb gründen will, braucht dazu keinen ... Dies wird durch das EU-Harmonisierungsgesetz geregelt.
    (Achtung: Nicht das ihr jetzt denkt ich wär gegen Ausländer! Ich finde das Gesetz nur sinnlos)

  25. #25
    Mitglied Avatar von Black Sheep
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    Original von Desert Island
    - Wer an Sonn- und Feiertagen öffentlich bemerkbare Arbeiten verrichtet zahlt 20 €
    Hier weiß ich echt nicht was daran komisch sein soll

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