Diese Art Post ist durchaus berechtigt gewesen. Ich selbst war schon in der Situation, dass mich mitten im Überholvorgang (- meine Geschwindigkeit war durchaus angemessen -) irgend ein Weichbrötchen von hinten überholen wollte und mich abgedrängt hat. Wenn die Beschuldigung unberechtigt war und deswegen fallengelassen wurde ist es doch gut.Original von Dark Magic
EDIT:
Irgendwann später kam noch Post von der Bullerei oder sonstwem, kein Plan mehr, wo irgendwas drin stand, von wegen ich werde beschuldigt eine Gefahrensituation herbeigeführt zu haben oder so'n Scheiß, hatte mich zuerst gewundert, da der Dreck kam, als bereits alles geklärt/repariert/erledigt war... hatte dann schriftlich 'ne Aussage getätigt, irgendwann kam 'ne Antwort von wegen "wurde fallen gelassen", tztztz - Schmocks.
In der Straßenverkehrsordnung ist soweit ich mich erinnere immer der Schuld, der (beinahe) Auffährt oder jemanden Schneidet. Ob der Vordermann nun eine Trantüte ist und als Hardcoreöko lieber bremst als eine Schnecke zu überfahren oder sich wie in deinem Falle nicht rechtzeitig für einen Überholvorgang entscheiden kann spielt da keine Rolle. Wenn man seine Unschuld an einem Unfall oder der Herbeiführung einer Gefahrensituation nicht handfest beweisen kann, hat man, wenn man Auffährt, zu wenig Abstand gehalten. Punkt.
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