Das Verlöbnis ist das Versprechen, eine Person (seinen Verlobten beziehungsweise seine Verlobte) zu heiraten, das heißt, eine verbindliche Übereinkunft zwischen zwei Personen, dass sie heiraten werden. [...]
Das Verlöbnis ist keine Vorbedingung für eine Heirat, d. h. eine Heirat kann auch ohne Verlobung erfolgen.
In aller Regel findet jedoch eine Verlobung vor der Eheschließung statt, auch wenn sich die Partner nicht darüber im Klaren sein mögen. Da die Verlobung das Versprechen der beiderseitigen Eheschließung darstellt, ist, sobald ein Partner den anderen um dessen Hand bittet und dieser zusagt, von einer Verlobung auszugehen. Zu diesem Zeitpunkt liegen die für einen Vertragsabschluss (siehe hierzu oben) notwendigen Willenserklärungen vor. Es spielt dabei keine Rolle, ob dies in aller Stille oder vor großem Publikum stattfindet. [...]
Lesezeichen