Original von MrTerry
http://www.stade.ihk24.de/produktmar...Aenderung9.jsp
http://www.dgb-jugend.de/ausbildung/...g_berufsschule

Wenn deine Chefin das nicht glauben kann/will, dann tut es in der Regel ein Anruf bei der zuständigen IHK.
verstehe ich das jetzt richtig,


Erwachsene (mindestens 18 Jahre alt) haben einen Anspruch auf Freistellung nur für die Dauer des Berufsschulunterrichtes einschließlich der Pausen, d.h. erwachsene Auszubildende können nach jedem Berufsschultag weiter im Betrieb ausgebildet werden.
Auch hier müssen die Wegezeiten zwischen Berufsschule und Betrieb nach dem genannten Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes nicht im Betrieb nachgeholt werden.
Es kann aber dazu kommen, dass die Summe der Berufsschul- und der betrieblichen Ausbildungszeiten die regelmäßige, wöchentliche betrieblichen Ausbildungszeit übersteigt.
In diesen Fällen wird die Obergrenze für die Beschäftigung im Betrieb durch das Arbeitszeitgesetz mit max. 48 Wochenstunden markiert.
heißt, danach könnte sie mich theoretisch in den betrieb kommen lassen, bzw das zu anderen Zeiten, aber insgesamt nicht 48 h übersteigen

aber wenn meine Beruschschulzeiten praktisch geringer sind, kann bzw darf sie diese nicht einfordern?


bei mir ist es ja jetzt so der fall, das meine (regulären) Arbeitszeiten von 07:00 bis 16:30 Uhr sind, davon eine h (12:30 - 13:30 Uhr) pause. (Freitag bis 12:00 uhr)
Mo und Di berufschschule von 07:55 - 16:05 bzw bis 15:50 Uhr.
für diese Tage werden mir 7,8h anstatt 8,5 eingetragen.



edit: Ami Li Misaki: puh... bevor ich jetzt was falsches sage, da ich das mit den beiden immer durcheinander bringe schreib ich einfach kurz wies ist:

ich hab 21 Urlaubstage. Ich arbeite von Mo-Fr und für diese Tage zählt auch der Urlaub. (Fr. wird als ein ganzer urlaubstag gerechnet) heißt, für Sa muss ich mir keinen urlaub nehmen ect da wir da nicht arbeiten. (in der Produktion ist das anders, aber die haben auch eine andere Regelung)

allerdings hab ich eig. nur 20 Urlaubstage, da ein tag für den 24.12 und 31.12 wegfallen (also pro tag ein halber urlaubstag)