Bei kurzfristigen Fragen wie am besten per Kontaktformular an uns schreiben. Hat Artemis zwar schon erwähnt, aber zur Sicherheit einfach noch einmal.
Da der Einstieg von Crunchyroll erst vor Kurzem erfolgt, ist es noch zu früh, um konkrete Auswirkungen auf den Anime-Markt feststellen zu können. Klar ist, dass sich etwas verändern wird – was genau und ob das zum Positiven oder Negativen ist, das können wir zum jetzigen Zeitpunkt definitiv noch nicht sagen. Eines ist immerhin sicher: Es bleibt spannend, was 2014 noch so alles bringt.
Wir freuen uns immer über Hinweise solcher Verkäufer via Kontaktformular oder auch Facebook-PN, sodass wir das an die entsprechenden Stellen bei uns weiterleiten können. Wie Artemis aber bereits geschrieben hat, betreffen uns „nur“ deutsche Untertitel und Synchro. Solltest du in diesem Bereich auf etwas stoßen, zögere nicht, dich bei uns oder gleich der Anime-Copyright-Allianz zu melden.
Zu den Fragen #282 und #280 muss ich mich noch erkundigen.
Das ist abhängig von der Lizenz, die man erwirbt. Wenn es sich um eine Simulcast-Lizenz handelt, dann ist zeitnahes oder vielleicht sogar zeitgleiches Publizieren erlaubt und gewünscht. Das betrifft allerdings nur den Bereich Streaming.
Eine Veröffentlichung auf DVD/BD ist nämlich abhängig von den japanischen DVD/BD Releases. Die Veröffentlichung in Japan steht an erster Stelle, erst danach darf man (in den meisten Fällen – Ausnahmen bestätigen die Regel ;-) ) in seinem eigenen Lizenzland das Produkt herausbringen.
Zwischen japanischer TV-Ausstrahlung und japanischer Veröffentlichung auf DVD/BD liegt oft ein größerer Zeitraum. Dementsprechend rückt die Veröffentlichung in anderen Ländern dann auch weiter nach hinten. Hinzukommt der zeitliche Aufwand der deutschen Bearbeitung und Produktion. Und erst dann kommt die DVD/BD in den Handel …
Jup, sind wir.
Frage #276 wurde bereits beantwortet. Die Schriftzüge werden auf den Boxen verwendet, keine Sorge.
Ich kann hier leider nur auf die FAQ Nr. 13 verweisen. Zu Lizenzen dürfen wir keine Aussage machen.
Klar, eine monatliche Erscheinungsweise wäre für manche wünschenswert gewesen. Allerdings hätte sie vertriebs- und produktionstechnisch wenig Sinn gemacht. Daher haben wir uns für eine Veröffentlichung alle zwei Monate entschieden.
Der Kurzfilm wird – genauso wie der „She and Her Cat“ bei 5 Centimeter per Second – untertitelt werden.
Wie man sieht, haben wir das. ;-) (Nur wie genrell beim Thema Lizenzen gilt hier so lange die Schweigepflicht bis alles in trockenen Tüchern ist.)
Frage #270 ist bereits geklärt.
Eine Blacklist oder eine Liste „verbotener Serien“ ist uns nicht bekannt. In Deutschland kann die Freigabe durch FSK zu einem Hindernis für die Veröffentlichung eines Animes/Filmes werden.
Die FSK ist verbindlich. „[L]aut Jugendschutzgesetz müssen Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden. Diese Bildträger dürfen in der Öffentlichkeit (z.B. in Handel und Videotheken) nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, die das gekennzeichnete Alter haben.“ (Quelle: FSK)
Die Liste der jugendgefährdenden Medien wird von der gleichnamigen Bundesprüfstelle geführt und verwaltet. Die Gründe, warum ein Anime/Film darauf landet, können unterschiedlich sein, zum Beispiel Gewaltverherrlichung, Pornographie, Kriegsverherrlichung o. Ä. Wenn du dich näher zu diesem Thema informieren möchtest, findest du die Grundsätze der FSK frei zugänglich.
Darüber hinaus steht es jedem Anime-Publisher frei, eine Lizenz abzulehnen, wenn er nach eigener Marktbeobachtung zu dem Urteil kommt, dass Serie X der schon länger erhältlichen Serie Y zu ähnlich ist und den Markt für dieses Genre schon „abgegrast“ hat. Besonders wenn Serie Y keinen großen Erfolg hatte, muss man eine Veröffentlichung einer thematisch ähnlich gelagerten Serie kritisch hinterfragen.
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