@kvetha_fricai:
Du bringst hier was durcheinander.
Indizierung bedeutet nicht FSK 18.
Da es bei Büchern kein FSK gibt, werde ich es am Beispiel von Filmen erläutern bzw. mein diesbezügliches Posting im freibeuter Thread des Schwarzen Turm hier wiederholen:
Es gibt eine große Anzahl von Filmen, die FSK 18 sind.
Das bedeutet lediglich, dass diese Filme Inhalte haben, die für Jugendliche nicht geeignet sind. Wenn zB Kampfszenen enthalten sind, bei denen es extrem blutig zugeht oder aber eben explizierter Sex.
FSK 18 Filme dürfen aber ganz normal öffentlich beworben werden. Sie dürfen eingeschweisst in jedem Geschäft ausliegen und auch über den Online Handel verkauft werden. Lediglich der Verkauf bzw. die Lieferung darf in Deutschland ausshliesslich gegen einen Altersnachweis erfolgen.
Daneben gibt es Filme, die indiziert sind.
Indiziert bedeutet, dass der Inhalt dieses Films als jugendgefährdend eingestuft wird. Deshalb darf so ein Film nach außen praktisch nicht in Erscheinung treten. Er darf weder in Geschäften ausliegen noch online angeboten und nicht einmal öffentlich beworben werden.
Der Unterschied zwischen einer FSK Freigabe und einer Indizierung besteht somit darin, dass
Ersteres Filme betrifft, die für Jugendliche ungeeignet sind
Zweites Filme betrifft, die jugendgefährdend sind.
Das ungeeignet und gefährdend nicht dasselbe ist, ergibt sich bereits aus den Begriffen.
Ungeeignet sind Inhalte und Darstellungen, die Kinder und Jugendliche aufgrund ihrer mangelnden Reife noch nicht (richtig) verarbeiten können.
Gefährdend sind Inhalte und Darstellungen, die Kinder und Jugendlichen falsche, "gefährliche" Werte vermitteln.
Die Darstellung von normalem einvernehmlichem Sex zwischen zwei erwachsenen Sexualpartnern mag je nach Grad der Explizität für Jugendliche ungeeignet sein, ist jedoch nicht jugendgefährdend, weil sie keine falschen Werte vermittelt.
(Aus Sicht der katholischen Kirche ist gleichgeschlechtliche Liebe zwar eine Sünde, aber Deutschland ist kein Kirchenstaat und bei uns ist gleichgeschlechtliche Liebe rechtlich weder sittenwidrig noch illegal, und damit wird nach Vorstellung des Gesetzgebers durch die bloße Darstellung gleichgeschlechtlicher Sexualität kein jugendgefährdender Wert vermittel)
Auch die Darstellung einer Vergewaltigung ist nicht per se jugendgefährdend.
Um es zu verdeutlichen:
Film A zeigt wie eine Frau brutal von einer Gruppe von Männern vergewaltigt wird und dabei leidet.
Eine solche Szene vermittelt keine falschen Werte, denn sie zeigt ein Verbrechen so wie es ist. Aber dennoch können Kinder durch diese Darstellung verstört werden. => FSK18
Film B zeigt wie eine Frau brutal von einer Gruppe von Männern vergewaltigt wird, jedoch OHNE dabei zu leiden, sondern es vielmehr zu genießen.
Eine solche Szne vermittelt den falschen Wert, dass Frauen Lust dabei empfinden, vergewaltigt zu werden, sprich es ist nicht schlimm, dies als Mann zu tun, weil eine Frau das doch eigentlich genauso haben will, sonst würde sie es ja nicht genießen. => Ein solcher Film landet auf dem Index
Würde es sich nicht um Filme, sondern Manga handeln, sollten beide Manga eine Altersempfehlung 18+ bekommen UND Manga B würde darüber hinaus auf dem Index landen, sofern die Prüfstelle ihn in den Händen hatte.
Fazit:
Nur weil ein 18+ Manga für Kinder ungeeignet ist, ist er nicht automatisch jugendgefährdend.
Umgekehrt ist es so, dass durchaus Manga, die vom Verlag als 16+ bewertet werden einen Inhalt bzw. Aussagen haben können, die jugendgefährdend sind und es deshalb zu einer Indzizierung kommt. Dies gilt vorrangig für Manga, in denen Gewalt verherrlicht wird, bzw. negative Werte als positiv dargestellt werden.
Da gibt es zB einen Manga, da kämpft eine Protagonistin gegen feindliche Soldaten. Dabei nimmt sie einen von ihnen gefangen. Sie verspricht ihm, ihn am Leben zu lassen, wenn er ihr Informationen gibt. Er tut das und dann erschießt sie ihn trotzdem. Die Protagonistin wird in dem Manga als Heldin dargestellt und ihr Tun hier - Ermordung eines wehrlosen, gefesselten Gefangenen, dem sie vorher versprochen hatte, ihn zu verschonen - als normal und geradezu heldenhaft glorifiziert.
So eine Szene kann dazu führen, dass der Manga indiziert wird, weil Kinder sich mir so einer "Heldin" nicht identifizieren sollen, und da spielt es keine Rolle, ob der Verlag für diesen Manga 12+ oder 16+ oder 18+ empfiehlt. Eine solche Szene fällt unter "menschenverachtend" und damit kann der Manga auf dem Index landen.
Was nun Finder 1 angeht, kann ich die Indizierung hier nachvollziehen, aber das heisst keineswegs, dass nun alles, was für Jugentliche unter 18 ungeeignet ist, deshalb indiziert werden sollte.
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