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Thema: Winnetou und der Verkauf über andere Plattformen - Reloaded

  1. #676
    Mitglied Avatar von Rabenonkel
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    Das es Leute gibt, die für den Nickel so viel Geld ausgeben kann eigentlich nur an der Karnevalszeit liegen. Sind bestimmt irgendwelche Närrinnen und Narrhalesen.

    Ich würde jetzt gerne den H.N. mal sehen. Der liegt bestimmt zu Hause im Bett und kann nicht schlafen weil er sich den Bauch hält vor Lachen angesichts der Preise.

  2. #677
    Mitglied Avatar von frank1960
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    In den USA ist noch keine Schlafenszeit...
    Ach wär Ich doch ein Junge noch wie einst
    Mit Bastei-Gruß,
    Euer Frank

    Ganz neu: Jetzt auch mit Lehning-Gruß!


    Und alles mit Maschinenschrift und in Bunt!




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  3. #678
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    @Manfred G.:

    a.) Ja.
    b.) Nein.

    @areyoureadysteve:

    Wer mehr als das Dreifache des eigentlichen Preises für einen Comic bezahlt, tut dies mMn aus einer subjektiv empfundenen Notlage. Ob man das als Aussenstehender als tatsächliche Notlage bewertet, ist für die subjektive Empfindung und damit für die moralische Bewertung der Ausnutzung dieser Notlage belanglos.
    Geändert von ZAQ (14.11.2012 um 21:39 Uhr) Grund: Link eingefügt
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  4. #679
    Mitglied Avatar von DER LETZTE APACHE
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Wir leben in ner pluralistischen Gesellschaft, in der Meinungsfreiheit herrscht und da darf der eine was er macht, ganz toll finden und der andere darf sagen, dass er das nicht so pralle findet.

    Den Pluralismus in unserem System halte ich seit Thilo Sarrazin gelinde gesagt, für hyphothetisch.

  5. #680
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    Meiner Einschätzung dürften die meisten Menschen die bereit sind so hohe Preise für den Winnetou zu bezahlen aus den Reihen der Karl May Freunde stammen. Dort werden ganz andere Preise gezahlt wie einmal knapp 200,00 €. Wer für einen Fehsenfeld Band bereit ist knapp 1.000,00 € zu zahlen oder für die kompletten Orignale Hefte eines Kolportageromans auch schon einmal mehr sind 200,00 € ein günstiges Angebot.

  6. #681
    Mitglied Avatar von Chisum
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    Tja, nun habe auch ich den Zweiten Band im Regal stehen. Somit wird es den ersten Band leider nicht zum Preis von 39,-- Euro geben, wie ich es seinerzeit mal angeboten hatte. Ich persönlich bin auch nicht begeistert von dieser Verkaufsstrategie einiger Spekulanten muss dieses aber wohl so hinnehmen. Was aus meiner Sicht zu diesem ganzen Hype geführt hat ist allerdings ein Aspekt, den ich bis heute noch nirgends gelesen habe. Die fehlende Weitsicht des Verlegers bei der Höhe der Limitierung führe ich darauf zurück, das mit diesem Comicband eben nicht nur Comicfans "beglückt" werden, sondern noch viel mehr allgemeine Karl May Fans und diese Gruppe der leidenschaftlichen Sammler legt sich dieses Exemplar ebenfalls zu, da es die bestehenden Sammlungen komplettiert. In dieser Gruppe gibt es sicherlich viele, die erst später auf den ersten Band aufmerksam geworden sind. Hier könnt ihr auch eure Kunden suchen, die für "leider" horrende Summen den Band gekauft haben.
    Richtig problematisch wird es allerdings erst beim dritten Band. Gibt es nun die sog. Volksausgabe die die Inhalte der ersten beiden Bände beinhaltet und somit einigen Karl May Fans reichen wird, wird es zum dritten Band richtig spannend! Auf den stürzen sich dann nämlich wieder alle. Ich hoffe mit einer Vorbestellung des dritten Bandes beim Comicshop meines Vertrauens die Kleinserie komplett zu haben.
    Schade ist es trotzdem, das solch eine schöne Ausgabe den wirklich Interessierten, hierzu zähle ich unbedingt auch die allgemeinen Karl May Fans nicht zu einem vernünftigen Preis zugänglich wurde.
    Inhaltlich ist es sicherlich nicht mit einem Hal Foster zu vergleichen aber die Nähe zu den originalen Karl May Bänden und das Einfangen der Stimmung sowie des Spannungsbogens machen diese Ausgabe unbedingt lesbar. Sie als quasi "Witz oder Humbuk" (Für Rechtsexperten: Ich weiß das es so nicht wörtlich gemeint ist und sich eigentlich mehr über die Höhe der Buchpreise amüsiert wird)zu verunglimpfen halte ich für völlig übertrieben. Ich bin z. B. überhaupt kein Fan von HRW und seinen Geschichten bzw. Zeichnungen gönne aber allen die (wahrscheinlich ca. 10 Jahre) älter sind als ich, Ihre Freude an den Kindheitserinnerungen und für mich eben etwas ungelenk wirkenden Zeichnungen.
    Wer mit Storm und El Mercenario in den 80ern aufgewachsen ist lächelt wahrscheinlich über meine Generation die eben Blueberry, Comanche und Andy Morgan hatte. Nun ja, jedem das seine.
    So, ein gute Nacht, das langweilige Fussballspiel ist gleich vorbei :-)

  7. #682
    Mitglied Avatar von idur14
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    Zitat Zitat von Comic_Republic Beitrag anzeigen
    Äääh, das Ding wird als ´ungelesen´ und ´eingeschweißt´ deklariert. WAS soll da bitte gebraucht sein? Het er sich mit der Rechnung den A**** abgewischt und meint, dass der Band gebraucht ist????

    C_R
    Aja ich hab nur oben bei der Zustandsbeschreibung gelesen. Mea Culpa. Das hat er wirklich ziemlich widersprüchlich (dümmlich) eingestellt. Sowas kann man natürlich sofort anzeigen.
    Mach es doch und agiere!

    Aber wie gesagt, aus dem anderen Forum gibts eben auch schon die Meldung, dass gegen sowas vorgegenagen wird. Einer mehr wäre sicherlich besser.

  8. #683
    Mitglied Avatar von Grubert
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    Zitat Zitat von DER LETZTE APACHE Beitrag anzeigen

    Ich habe mir 2 Exemplare von Winnetou I zum damals regulären Preis von 39€ erworben. Das doppelte Lottchen wurde dann für gutes Geld ( den Preis bestimmten andere ) wieder abgegeben.

    Fazit:
    Durch den Erlös habe ich nun Winnetou I u. II for nothing.
    Ich halte das für vernünftig.

    Unvernünftig sind für mich die Käufer.

  9. #684
    Cubist Avatar von Dave Deschain
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    Ist da nicht auch ein Ermessensspielraum? Wenn ich eine Serie nicht mehr will, deren neueste Ausgabe ich aber schon bestellt hatte, dann verkaufe ich die bei ebay womöglich als neu ab 1 Euro. Das Neu nutze ich nicht nur weil es stimmt, sondern weil ich es damit näher an den VK-Preis schaffe, den ich für den Band ja berappt habe. Mache ich mich damit strafbar?
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  10. #685
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Als normaler Käufer (und Wieferverkäufer) nicht, als Händler ja. Die Preisbindung gilt für letzteren auch bei Exemplaren, die er vom Käufer erworben hat, solange das Exemplar neuwertig ist.

    Soweit ich das verstanden habe, hat auch der Letzte Apache sein Exemplar versteigert und ist somit nur bedingt (wir kennen ja den Einstiegspreis nicht) für das Ergebnis verantwortlich. Er kann ja schlecht die Auktion abbrechen, weil der Preis zu hoch steigt. Die moralische Empörung ist also ein wenig übertrieben. Er hätte natürlich die Option gehabt, es zum regulären VK zu veräußern.
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  11. #686
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von Mick Baxter Beitrag anzeigen
    Als normaler Käufer (und Wieferverkäufer) nicht, als Händler ja. Die Preisbindung gilt für letzteren auch bei Exemplaren, die er vom Käufer erworben hat, solange das Exemplar neuwertig ist. (...)
    Das wäre mir neu. Wenn ein Händler einen Band -neuwertig- von einem Kunden für sein 'Antiquariat' aufkauft, ist der Band -auch wenn er noch eingeschweisst ist- als 'gebraucht einzustufen und zu nem 'freien' Preis weiterverkaufbar. Der Buchpreisbindung ist da ja schon genüge getan, weil der Kunde -davon sollte auszugehen sein- den Band regulär als 'neu' zum Buchpreisgebundenen Preis gekauft hat.

    Insoweit ist es auch völlig in Ordnung, einen noch eingeschweissten Band als 'gebraucht' bei eBay einzustellen und zu nem 'freien' Preis zu verkaufen. Nur wenn der Band als 'Neuware' deklariert ist, dann handelt es sich um eine 'neues' Exemplar, für das noch kein Buchpreisbindungspreis bezahlt wurde und dann muss es zu dem festgelegten Preis verkauft werden. - Aber das hatte ich doch weiter oben schon mal erklärt!?

    Zitat Zitat von Mick Baxter Beitrag anzeigen
    (...) Soweit ich das verstanden habe, hat auch der Letzte Apache sein Exemplar versteigert und ist somit nur bedingt (wir kennen ja den Einstiegspreis nicht) für das Ergebnis verantwortlich. Er kann ja schlecht die Auktion abbrechen, weil der Preis zu hoch steigt. Die moralische Empörung ist also ein wenig übertrieben. (...)
    Falsch verstanden. Er hat weiter oben gesagt, dass er den Band nicht über iBäh versteigert hat. (#673 unter 2.) )
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  12. #687
    Cubist Avatar von Dave Deschain
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    Schon mal erklärt oder nicht - ich fragte ja nach dem Ermessensspielraum, dessen sich jede Gerichtsbarkeit bedient. Ist es schlimm, wenn ich meinen de facto neuen Band als Neuware deklariere, was er ja ist, denn er ist lediglich aus dem Umschlag auf die Ablage gewandert, obwohl ich dem Umstand genüge, ihn schon bezahlt zu haben, was ihn de iure zur Gebrauchtware macht, wenn er jedoch als Neuware treffender beschrieben ist denn als Gebrauchtware?
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  13. #688
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Was heisst schon 'schlimm'? Es ist einfach ein Unterschied ob etwas 'Neuware' ist oder 'gebraucht, wie neu'. Ersteres unterliegt der Buchpreisbindung, zweiteres nicht. Auf den Zustand des Exemplares selbst kommt es dabei nicht an: In beiden Fällen kann das originalverschweisst und mekellos sein. Und ein original eingeschweisster Band ist mit 'gebraucht wie neu' genauso treffend beschrieben wie mit 'Neuware'. Zumal wohl jeder verkaufstüchtige Verkäufer den Zusatz 'originalverschweisst' dazu setzen wird.

    Im Grunde muss man ja unterscheiden, zwischen 'Deklaration' und 'Zustandsbeschreibung'. Denn ein 'Neuware'-Band kann zustandsmässig ja sogar auch schlechter erhalten sein, als ein 'gebraucht wie neu'. Siehe zB Carlsen-Alben mit ihren berüchtigten angestossenen Ecken: Die sind immer noch 'Neuware', aber zuweilen schlechter als ein 'gebraucht wie neu'-Band, der eben zB keine angestossenen Ecken hat.

    Also: Die Zustandsbeschreibung gibt den tatsächlichen Zustand des Bandes an. Die 'Deklaration' ist eher ne grobe Orientierung über en Zustand und zuallererst mal ne Aussage darüber, ob der Band direkt vom Verlag/Vertrieb/Händler kommt oder vorher zumindest schon mal im Besitz eines anderen 'Endverbrauchers' war.
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  14. #689
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Zitat Zitat von Exilphilosoph Beitrag anzeigen
    Schon mal erklärt oder nicht - ich fragte ja nach dem Ermessensspielraum, dessen sich jede Gerichtsbarkeit bedient. Ist es schlimm, wenn ich meinen de facto neuen Band als Neuware deklariere, was er ja ist, denn er ist lediglich aus dem Umschlag auf die Ablage gewandert, obwohl ich dem Umstand genüge, ihn schon bezahlt zu haben, was ihn de iure zur Gebrauchtware macht, wenn er jedoch als Neuware treffender beschrieben ist denn als Gebrauchtware?
    Wenn du kein Händler bist, ist es egal, ob du "Neuware" oder "neuwertige Ware" verkaufst. Solange du den Käufer nicht über den wahren Zustand täuschst (und da geht es nicht um marginale Unterschiede), ist es völlig wurscht, wie die Beschreibung formuliert ist. Die Gerichtsbarkeit interessiert sich nur dafür, wenn es sich um einen Betrugsfall handelt.

    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Das wäre mir neu.
    Irgendwo hatte jemand die Bestimmungen im Comicguide.net verlinkt.
    Geändert von Mick Baxter (15.11.2012 um 19:26 Uhr)
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  15. #690
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    OT: Wow! Mein Beitrag von vor ner guten Viertelstunde ist bei google bei den entsprechenden Suchworten jetzt schon Treffer #2...
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  16. #691
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    Zitat Zitat von Mick Baxter Beitrag anzeigen
    (...) Irgendwo hatte jemand die Bestimmungen im Comicguide.net verlinkt.
    Die Amazon-Beschreibung ist hier zu finden:
    http://www.amazon.de/gp/help/custome...nodeId=3366851
    ...aber -wie oft bei Amazon- fehlerhaft und irreführend. Nach DEREN Erläuterung dürfte ein deutscher Händler kein Antiquariat mit 'Gebrauchtpreisen' für noch der Buchpreisbindung unterliegende Titel betreiben. Was natürlich Unsinn ist.
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  17. #692
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    Und in einem Urteil steht -wie ich finde- ziemlich eindeutig der Leitsatz:
    4. Der Verkauf von Büchern unterliegt dann der Preisbindung, wenn es sich um den ersten Verkauf an Letztabnehmer handelt (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.06.2004 - Az. 11 U 18/04 (Kart)). Dem Zweck der gesetzlichen Preisbindung ist insofern Genüge getan, wenn der Buchhandel einmal am preisgebundenen Entgelt der ersten Veräußerung partizipiert hat.
    Quelle

    Daraus ergibt sich für mich eindeutig, dass ein Buch dann nicht mehr der Buchpreisbindung unterliegt, wenn es einmal zum gebunden Preis verkauft wurde. Da dies an einen 'Letztabnehmer' geschieht, hat dieser das Buch im Besitz gehabt und mehr -oder eben auch weniger- 'gebraucht', während er es in seinem Besitz hatte. Und damit ist es dann eben nicht mehr 'neu', sondern 'gebraucht, wie neu', wenn es vom 'Letztabnehmer' weiter verkauft wird. Und wenn der es dann an nen gewerblichen Händler verkauft, wird es dadurch nicht wieder preisgebunden, aber auch nicht wieder 'neu', sondern bleibt 'gebraucht'.
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  18. #693
    Mitglied Avatar von Kermeur
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    Also echt: Dreimal hintereinander steht hier "Diese Nachricht wird nicht angezeigt, da sich zaktuell auf deiner Ignorier-Liste befindet."

    Wie schaffen es nur 99 Prozent aller Forenmitglieder das was sie zu sagen haben in einen Beitrag zu packen...

  19. #694
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    PS: Und wer sich diesbezüglich komplett verwirren möchte, der versuche, dies zu verstehen:
    http://www.lareda.hessenrecht.hessen...e=1&doc.part=L

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  20. #695
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    PS II: Entgegen gängiger Praxis, darf ein Rezensent übrigens seine kostenlos erhaltenen Rezensions-Exemplare NICHT einfach so weiterverkaufen. Er ist nicht als 'Letztabnehmer', sondern dann als 'Letztverkäufer' anzusehen und der Verkauf unterliegt dann AUCH der Buchpreisbindung. Quelle
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  21. #696
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    Zitat Zitat von Mick Baxter Beitrag anzeigen
    Wenn du kein Händler bist, ist es egal, ob du "Neuware" oder "neuwertige Ware" verkaufst.
    Widerspruch. Ein Privatmensch hat eigentlich grundsätzlich keine Neuware zu verkaufen, denn andernfalls handelt er ja gewerblich.

    Ich würde daher tatsächlich empfehlen z.B. als bei ebay privat angemeldeter Verkäufer beim Artikelzustand stets "neuwertig" anzugeben und nicht "Neuware".
    Denn Neuware ist und bleibt preisgebunden.

  22. #697
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Zitat Zitat von ELDORADO Beitrag anzeigen
    Widerspruch. Ein Privatmensch hat eigentlich grundsätzlich keine Neuware zu verkaufen, denn andernfalls handelt er ja gewerblich.
    Das ist eigentlich nicht die Definition von "gewerblich". Wenn ein Verkäufer originalverpackte Ware als "Neuware" bezeichnet, ist er weder damit automatisch ein gewerblicher Verkäufer noch der Preisbindung unterworfen.
    Allerdings gilt ein Buch, das zum offiziellen Neupreis verkauft wurde, als "gebraucht".

    Von der Preisbindung ausgenommen sind gekennzeichnete Mängelexemplare mit tatsächlichen Mängeln, gebrauchte (schon einmal zum gebundenen Preis verkaufte) Bücher oder Altauflagen, die länger als 18 Monate am Markt sind und für die der Verlag die Preisbindung aufgehoben hat. Sogenannte Remittenden unterliegen nur dann nicht der Preisbindung, wenn die Bücher tatsächlich beschädigte oder verschmutzte, gekennzeichnete Mängelexemplare sind.
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  23. #698
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von Mick Baxter Beitrag anzeigen
    (...) Wenn ein Verkäufer originalverpackte Ware als "Neuware" bezeichnet, ist er weder damit automatisch ein gewerblicher Verkäufer noch der Preisbindung unterworfen. (...)
    Widerspruch. Andersrum wird ein Schuh draus: Wenn jemand eine originalverpackte Ware verkauft, die nicht mehr der Preisbindung unterliegt, dann ist sie 'gebraucht' (siehe das, was Du selbst zitiert hast) und damit nicht mehr als 'Neuware' zu bezeichnen, sondern eben als 'gebraucht, wie neu'. Und dann kann er sowohl 'Privat-Verkäufer' als auch gewerblicher (Antiquariats-)Verkäufer sein.

    Als Privatverkäufer kann er aber keine 'Neuware' verkaufen, denn als Privatmann kommt er ja nur in den Besitz einer Ware, wenn er sie zunächst mal selbst von einem gewerblichen Händler gekauft hat, dabei im Falle von Büchern der Buchpreisbindung genüge getan hat, demzufolge das Buch 'gebraucht' ist/hat, weswegen es dann keine 'Neuware' mehr ist (s.o.). Insofern deutet der Begriff 'Neuware' eben sehr wohl auf 'gewerblich' hin.
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  24. #699
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    Von einem Grosshändler bekam ich die Info, das Band II innerhalb 24 St. verlagsseitig ausverkauft war. Das kann stimmen, muss aber nicht. Jedenfalls kann das ( wohl ) so nicht überprüft werden.

    Im Netz geht schon die Post ab, also jenseits von 49€.

    Wer den Band zum regulären Preis erwerben möchte, sollte hier zuschlagen:

    http://www.comicmarktplatz.de/ann/455565.winnetou-2

  25. #700
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Widerspruch. Andersrum wird ein Schuh draus: Wenn jemand eine originalverpackte Ware verkauft, die nicht mehr der Preisbindung unterliegt, dann ist sie 'gebraucht' (siehe das, was Du selbst zitiert hast) und damit nicht mehr als 'Neuware' zu bezeichnen, sondern eben als 'gebraucht, wie neu'.
    Natürlich kann man Argumente immer umdrehen. Mir ging es nur darum, daß es rechtlich keine Konsequenzen hat, ob ein privater Verkäufer Bücher als "Neuware" oder "neuwertig" oder "wie neu". bezeichnet. Während das bei einem gewerblichen Verkäufer schon einen Unterschied macht.
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