Setz doch bitte keine falschen Gerüchte in die Welt. Natürlich weisen wir Anbieter darauf hin, dass sie möglicherweise gegen Preisbindung verstoßen. Dies ist aber eine juristische Grauzone. In der Regel kommt dann die Antwort, es habe sich in der Beschreibung um einen Irrtum gehandelt, das Buch sei gebraucht und schon von einem anderen erworben. Wer dann eine Klage anstrengt, der muss schon ziemlich bekloppt sein, um es vornehm auszudrücken. Also kommen wir weiter unserer Pflicht (?) nach, haben aber eigentlich keine Handhabe.
eckrt
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