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Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: Geldidee: Leute verklagen!

  1. #1
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    Geldidee: Leute verklagen!

    Der Betreiber eines zwielichtigen Weblogs aus der Schweiz hat einen meiner Artikel, die ich im Leserbereich von Zeit.de veröffentlicht habe, ohne meine Erlaubnis oder Angabe meines Namens kopiert und bei sich online gestellt. Zudem geht er nicht der (wohl allgemein gültigen) Impressumpflicht nach. Im gesamten Weblog ist weder ein Hinweis auf den Betreiber noch eine Kontaktmöglichkeit. Erst über die Domainregistrierstelle konnte ich herausfinden, wer dahinter steckt.

    Da aber leider keine E-Mail-Adresse hinterlegt ist (ich würde einfach darum bitten, dass er den Artikel wieder heraus nimmt) und nur eine Postanschrift im schweizerischen Engelberg, dachte ich mir, könnte ich den Herrn doch einfach verklagen. Wegen Urheberrechtsverletzungen.

    Was meint ihr?

  2. #2
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    Habe jetzt doch mit viel Mühe eine E-Mail gefunden.

    Aber trotzdem stellt sich mir die Frage, ob es so einfach wäre, jemanden wegen derlei Dingen zu verklagen? Konzerne machen das ja auch jeden Tag...

  3. #3
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Wenn es dir wirklich primär darum geht, dein Urheberrecht zu verteidigen, würde ich dir empfehlen, dir einen Anwalt zu nehmen.

    Geht es dir dagegen in erster Linie darum, jemandem eins auszuwischen und Geld aus ihm herauszuquetschen, würde ich dir empfehlen, dich nicht auf solche Geschichten einzulassen.

    Wie lang ist der erwähnte Artikel denn? Wenn es sich dabei um einen längeren Text und nicht bloß um einen kurzen Kommentar handelt, würde ich mich an deiner Stelle auch ärgern, wenn sich jemand anderes diesen zu Eigen macht.

    Was die Impressumspflicht angeht: Gibt es die in der Schweiz?

  4. #4
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    Mir ging es primär darum, dass der Artikel da weg sollte. Ich fand's halt sehr unfein, dass er einfach so verwendet wurde. Und ja, es ist ein relativ langer Artikel, der aufwendig recherchiert wurde. Ich habe jedenfalls den Betreiber kontaktiert und recht harsch darauf hingewiesen, man möge ihn bitte entfernen. Das tat man dann auch inkl. zig Erklärungen, wie es angeblich dazu gekommen sei, dass der Artikel in dem Weblog gelandet sei. Egal, die Sache ist gegessen.

    Ob's Impressumpflicht in der Schweiz gibt wüsste ich auch gerne. Ich meine gelesen zu haben, dass zumindest in der EU eine solche herrscht. Aber die Eidgenossenschaft gehört ja nicht dazu.

  5. #5
    Mitglied Avatar von Jot
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    Ne Klage ist der Adelsschlag einer jeden Aufmerksamkeitshure, die man auch unter dem Pseudonyhm "Blogger" kennt. Fortan wird jene Aufmerksamkeitshure in der Aufmerksamkeitshurenszene als Held der Freiheit vereehrt und zieht weiteres Unrecht durch diverse Aufmerksamkeitshurennachahmer nach sich, welches Aufmerksamkeitshuren niemals selbst als Unrecht empfinden.

  6. #6
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    Zitat Zitat von cekay Beitrag anzeigen

    Ob's Impressumpflicht in der Schweiz gibt wüsste ich auch gerne. Ich meine gelesen zu haben, dass zumindest in der EU eine solche herrscht. Aber die Eidgenossenschaft gehört ja nicht dazu.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Impress...in_der_Schweiz

    Recherche?

  7. #7
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    So viel ich weiß müßte ein Prozeß in der Schweiz geführt werden. Für Konzerne kein Problem, für Privatpersonen doch eher ein Grund, von Klagen abzusehen.
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  8. #8
    Mitglied Avatar von Aeonra
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    Zitat Zitat von Torsten B. Abel Beitrag anzeigen
    Was die Impressumspflicht angeht: Gibt es die in der Schweiz?
    Nein gibt es nicht. Es ist freiwillig. <- sprich nur bei Medienunternehmen pflicht. Ottonormal leute müssen das nicht.

    Im übrigen dürfte es recht schwer werden mit ner Klage in der Schweiz. Ich würds da erst mal einfach bei einem unterlassungsschreiben belassen. sonst steckste viel mehr Geld rein als hinterher dabei rauskommt.
    Geändert von Aeonra (05.03.2010 um 18:22 Uhr)

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